Der baden-württembergische Landtag geht vom Teilzeitparlamentarier
aus: Neben der politischen Arbeit soll auch noch die Tätigkeit im
angestammten Beruf möglich sein. Ein
Abgeordneter im Landtag von
Baden-Württemberg bekommt derzeit monatlich 5125 Euro - bezeichnet
als Entschädigung. Diese wird bezahlt als Entgelt für die Ausübung des Mandats,
das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit
einzustufen ist. Die Summe muss versteuert werden, ein 13. Monatsgehalt
wird nicht gezahlt. Daneben gibt es Aufwandsentschädigungen,
die Geld- und Sachleistungen umfassen.
Eine Pauschale von 998 Euro erhält der Abgeordnete für allgemeine Unkosten wie Wahlkreisbüro und Porto. Als Tagegeldpauschale werden 424 Euro im Monat gewährt - ein Ausgleich für Verpflegungskosten (Spesen) in Stuttgart und bei parlamentarisch bedingten Reisen; außerdem wird auf Nachweis ein Übernachtungsgeld für mandatsbedingte Übernachtungen bezahlt. Die Reisekostenpauschale hängt davon ab, wie weit der Wohnsitz des Abgeordneten vom Landtag entfernt ist. Die Spanne reicht von 355 bis 891 Euro, wobei es je nach Wahlkreisgröße Zu- oder Abschläge gibt. Das Land zahlt dem Abgeordneten auch die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Büro- oder Schreibkraft. Als Alternative ist aber auch eine monatliche Pauschale von 400 Euro möglich. Zur Aufwandsentschädigung gehört ferner, dass dem Abgeordneten Telefon, Fax und Internet im Landtag kostenlos zur Verfügung stehen. Im Übrigen kann er die öffentlichen Verkehrsmittel in Stuttgart sowie die Deutsche Bahn innerhalb Baden-Württembergs frei nutzen.
Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag steht dem Abgeordneten Übergangsgeld zu. Die Dauer der Zahlung hängt davon ab, wie lange er im Parlament war. Anspruch auf Altersentschädigung hat - im Regelfall - ein ehemaliger Abgeordneter, wenn er 63 Jahre alt ist und dem Landtag zehn Jahre angehört hat.
| Bundesland | Höhe der Diäten in Euro |
|---|---|
| Stand März 2010 | |
| Bundestag | 7668 |
| Baden-Württemberg | 5125 |
| Bayern | 6641 |
| Berlin | 3233 |
| Brandenburg | 4503,74 |
| Bremen | 2550 |
| Hamburg | 2456 |
| Hessen | 6657 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5136,22 |
| Niedersachsen | 5595 |
| Nordrhein-Westfalen | 9979 |
| Rheinland-Pfalz | 5459,99 |
| Saarland | 4758 |
| Sachsen | 4835 |
| Sachsen-Anhalt | 4797 |
| Schleswig-Holstein | 6990 |
| Thüringen | 4610,25 |