Bild mit Fahnen und dem Wappen des Landtags von Baden-Württemberg

AKTUELLES - Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Juli 2010

Auf der Grundlage des vom Landtag im Jahr 2005 eingeführten Bemessungsverfahrens werden die Bezüge der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg zum 1. Juli 2010 angepasst. Dieses Indexierungsverfahren ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag statistische Durchschnittswerte mitteilt, die sich aus der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst ergeben. Für die Pauschalen ermittelt das Statistische Landesamt die Werte anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, der Preise für Hotels und Gaststätten sowie des Kraftfahrerpreisindexes.
Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung sind die Monate 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009.


In der entsprechenden Mitteilung des Statistischen Landesamts werden für diesen Zeitraum die gewogene Maßzahl der Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg mit -1,53 Prozent, der Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg mit -0,6 Prozent, der Anstieg der Preise für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland mit 2,2 Prozent und der Kraftfahrerpreisindex für Deutschland mit -5,7 Prozent beziffert.


Laut Bekanntmachung des Landtagspräsidenten vom 18. Mai 2010 betragen demnach ab 1. Juli 2010

- die Entschädigung (§ 5 Abs. 1 Abgeordnetengesetz)5047 EUR;
- die allgemeine Kostenpauschale (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abgeordnetengesetz)992 EUR;
- die Tagegeldpauschale (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Abgeordnetengesetz)433 EUR;
für Abgeordnete mit Wohnsitz in Stuttgart374 EUR;
- die Reisekostenpauschale (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Abgeordnetengesetz)
für Abgeordnete mit Wohnsitz in Stuttgart335 EUR;
sie erhöht sich bei einer Entfernung des Wohnsitzes des Abgeordneten vom Sitz des Landtags
bis      50 km auf419 EUR,
bis    100 km auf503 EUR,
bis    150 km auf587 EUR,
bis    200 km auf673 EUR,
bis    250 km auf757 EUR,
über 250 km auf840 EUR.