Keine Korrektur an zeitversetzter Übertragung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst auf Beamte

Stuttgart. Der Gesetzentwurf zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen, dem der Finanz- und Wirtschaftsausschuss am heutigen Donnerstag, 2. Juli 2015, mehrheitlich zugestimmt hat, bleibt unverändert. Ein Antrag der CDU-Fraktion, die Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst – entgegen dem Entwurf – ohne zeitliche Verzögerung auf die Beamten des Landes zu übertragen, wurde mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen Grüne und SPD abgelehnt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, im Anschluss an die Sitzung mit.

Laut Klein hatte die CDU in ihrem Antrag darauf Bezug genommen, dass angesichts der Entwicklungen in der privaten Wirtschaft, die derzeit mit Lohnsteigerungen, Zuschlägen und Sonderprämien ihre Mitarbeiter umwerbe, keinerlei Veranlassung bestehe, die Beamten des Landes von dieser Entwicklung abzukoppeln. Deshalb sollten die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen werden, also auf alle Besoldungsgruppen und die Anwärter rückwirkend zum 1. März 2015 und im Jahr 2016 ebenfalls zum 1. März. Die Regierungsfraktionen hätten einer zeitgleichen Besoldungserhöhung indes unter Hinweis auf Haushaltszwänge widersprochen, berichtete der Ausschussvorsitzende.

Nachdem der Änderungsantrag im Finanz- und Wirtschaftsausschuss keine Mehrheit fand, sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung Klein zufolge weiterhin vor, dass die Besoldung und Versorgung in einem ersten Schritt – nach Abzug von 0,2 Prozentpunkten wegen der gesetzlich vorgegebenen Zuführung zur Versorgungsrücklage – linear um 1,9 Prozent erhöht wird. Die Anwärtergrundbeträge sollen um 30 Euro erhöht werden. Die Erhöhung solle für die Besoldungsgruppen bis A 9 und die Anwärter mit Wirkung vom 1. März 2015, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 zum 1. Juli 2015 sowie für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. November 2015 erfolgen. In einem zweiten Schritt, so der Ausschussvorsitzende, solle die Besoldung und Versorgung nochmals linear um 2,1 Prozent erhöht werden, und zwar für die Besoldungsgruppen bis A 9 und die Anwärter mit Wirkung vom 1. März 2016, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 zum 1. Juli 2016 sowie für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. November 2016.