Im Integrationsausschuss am 8. Juli 2015
Beratungen über Situation der syrischen Flüchtlinge in Baden-Württemberg
Stuttgart. Der Integrationsausschuss hat am Mittwoch, 8. Juli 2015, die Situation der syrischen Flüchtlinge in Baden-Württemberg beraten. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mit. „Insbesondere ging es um die syrischen Flüchtlinge, die in den Jahren 2013 und 2014 außerhalb des allgemeinen Asylverfahrens aufgenommen worden sind“, erläuterte Schütz.
Syrische Staatsangehörige, die über das Landesaufnahmeprogramm eingereist seien, erhielten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen seien zum Teil ungünstiger als bei Personen, die als Asylberechtigte bzw. Flüchtlinge anerkannt worden seien. „Die unterschiedliche rechtliche Behandlung der aufgenommenen Syrer ist durchaus problematisch“, betonte Katrin Schütz. Eine Gleichbehandlung würde, laut Aussage der Landesregierung, bundesgesetzliche Änderungen erforderlich machen, wie Schütz darlegte. Die Integrationsministerkonferenz habe den Bund aufgefordert, eine Gleichstellung der Personen, die über Landesaufnahmeanordnungen eingereist seien, herbeizuführen.
Bislang seien 864 syrische Flüchtlinge nach den Aufnahmeanordnungen des Landes nach Baden-Württemberg eingereist. Hier lebende Familien hätten sich zur Aufnahme der Betroffenen verpflichtet. Die Regelung beinhalte außerdem einen Verzicht auf den Anspruch auf Sozialleistungen oder Integrations- und Sprachkurse. Die Flüchtlinge dürften indes sofort eine Beschäftigung aufnehmen und hätten somit grundsätzlich die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu sichern. „Die Kontingentflüchtlinge haben aber kein Recht auf Sprachkurse. Spracherwerb ist jedoch unerlässlich, um sich im Arbeitsmarkt integrieren zu können“, fasste Schütz zusammen. Ein dahingehender Beschlussantrag der CDU, der unter anderem darauf abzielte sicherzustellen, dass die über das Sonderkontingent für syrische Flüchtlinge nach Baden-Württemberg gelangten Menschen nicht gegenüber Flüchtlingen benachteiligt werden, die über den Weg des Asylverfahren ins Land gelangen, und diesen Kontingentflüchtlingen insbesondere den Zugang zu Sprachkursen zu ermöglichen, sei mit den Stimmen von Grün-Rot abgelehnt worden.
Wie Katrin Schütz ausführte, habe die Landesregierung für Asylbewerber und Flüchtlinge das Programm „Chance gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ beschlossen, welches auch die nach den Landesaufnahmeanordnungen aufgenommenen Personen einschließt. Das Programm solle die Chancen für Flüchtlinge und Asylbewerber auf einen frühzeitigen Zugang zum Arbeitsmarkt erhöhen. „Zunächst werden schulische, berufliche und sprachliche Qualifikationen ermittelt“, erläuterte die Ausschussvorsitzende. In den Stadt- und Landkreisen steuerten dann Netzwerke die Maßnahmen des Spracherwerbs und des Berufszugangs. Die Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen würden diese Netzwerke bei den Themen Anerkennung und Qualifizierung unterstützen. Das Programm sehe überdies vor, dass Flüchtlinge und Asylbewerber an professionellen Sprachförderangeboten der Niveaustufen A1 bis B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) kostenlos teilnehmen könnten.