Landtagspräsidentin Aras stellt zu Antrag von ABW und AfD klar:
Über Einsetzung eines Untersuchungsausschusses entscheidet der Landtag in Sitzung am 28. September
Stuttgart. Mit dem am 10. August 2016 beim Landtag eingegangenen Antrag der Fraktionen von ABW und AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ wird sich der Landtag in seiner nächsten Plenarsitzung am 28. September 2016 befassen – und keinesfalls früher. Dies stellte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) am Freitag, 12. August 2016, klar. In der Sitzung sei eine ganze Bandbreite an Fragen zu klären, so Aras.
Wie die Landtagspräsidentin erläuterte, ist in der Plenarsitzung darüber zu entscheiden, ob der Antrag rechtlich zulässig ist. Dabei gehe es insbesondere um die Frage, ob die Voraussetzungen des Untersuchungsausschussgesetzes vorliegen, wonach zwei Fraktionen einen Untersuchungsausschuss beantragen können. „Wenn bei der Entscheidung des Landtags über den Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses nicht mehr beide antragstellenden Fraktionen existieren, wäre der Landtag schon deshalb nicht verpflichtet, den Untersuchungsausschuss einzusetzen“, führte Aras in einem Brief an ein Mitglied der ABW-Fraktion aus.
Das Parlament habe auch über die Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstands zu entscheiden, betonte Aras. Bei Zweifeln hierüber könne der Landtag den Antrag gemäß Untersuchungsausschussgesetz an den Ständigen Ausschuss zu einer gutachtlichen Äußerung überweisen, auf deren Grundlage das Plenum dann seinen Beschluss fasse.
Was den Zeitpunkt der Beratung angeht, ergänzte Aras, so sei der 28. September der erste Sitzungstag des Landtags nach der Sommerpause. Eine frühere Befassung sei nicht vorgesehen, da keine Eilbedürftigkeit für die Behandlung des angekündigten Themas vorliege. „Sollte es aus Sicht von ABW und AfD Zeitdruck geben, so handelt es sich vor dem Hintergrund der Bemühungen um eine Wiedervereinigung beider Fraktionen nur um Eigeninteresse und Binnenprobleme“, erklärte Aras. „Ich werde deshalb keinesfalls eine Sondersitzung des Landtags einberufen“, heißt es in dem Brief der Landtagspräsidentin.