Innenausschuss befasst sich mit Wirtschaftlichkeit der Polizeireform
Kosten für Umstrukturierung belaufen sich auf voraussichtlich 123 Millionen Euro
Stuttgart. Die Wirtschaftlichkeit der Polizeireform in Baden-Württemberg war im Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration am Mittwoch, 21. September 2016, Gegenstand der Beratungen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte, wurde der Ausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion über Mehrkosten und Einsparungen durch die Reform informiert. Demnach beliefen sich die Kosten für die Umsetzung der Reform auf voraussichtlich 123 Millionen Euro.
Die Antragsteller führten nach Angaben des Vorsitzenden aus, dass bei mehreren Baumaßnahmen, die mit der Polizeireform zusammenhängen, festgestellt wurde, dass die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung veranschlagten Kosten für Bau- und Sanierungsmaßnahmen erheblich vom tatsächlichen Bedarf abweichen. Es sei deshalb zu befürchten, dass die Maßnahmen bewusst zu niedrig angesetzt worden seien, um eine Wirtschaftlichkeit der Reform zu begründen.
Dem Vorsitzenden zufolge wurde zur Einschätzung der finanziellen Auswirkungen der Polizeireform im Jahr 2012 eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt, die alle zum damaligen Zeitpunkt erkennbaren Kosten- und Einsparfaktoren der Reform umfasst. Die Betrachtung erstrecke sich auf die Jahre 2013 bis 2028. Zwar ergäben sich für einen so langen Zeitraum von 15 Jahren gewisse Unwägbarkeiten, es werde von Seiten des Innenministeriums jedoch davon ausgegangen, dass sich diese über die Jahre finanziell ausgleichen, sagte Klein. Außerdem werde für alle Maßnahmen im Zuge der Umsetzung vielfach eine weitere Konkretisierung vorgenommen. Dies könnten sowohl Kostensteigerungen als auch Einsparungen sein.
Nach Berechnungen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfordere die Polizeireform in den Jahren 2013 bis 2028 einen voraussichtlichen Finanzbedarf von insgesamt 336 Millionen Euro. Diesem Betrag stünden Einsparungen und Einnahmen, zum Beispiel durch den Verkauf von Fahrzeugen und Dienstgebäuden, in Höhe von 213 Millionen Euro gegenüber. Als Kosten für die Polizeireform blieben somit 123 Millionen Euro. Wäre die Reform nicht erfolgt und die Aufbauorganisation der Polizei unverändert geblieben, wäre die notwendige Verstärkung der Basisdienststellen nur möglich gewesen, wenn der Personal- und Stellenbestand aufgestockt worden wäre. Für die Jahre 2014 bis 2028 wäre hierdurch voraussichtlich ein Finanzbedarf in Höhe von 742 Millionen Euro erforderlich gewesen, fasste Klein die Ausführungen des Innenministeriums zusammen.
Reformbedingt seien in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 49,2 Millionen Euro ausgegeben worden. Für 2016 seien 32 Millionen Euro eingeplant. Für die kommenden Finanzplanjahre seien für 2017 rund 29,5 Millionen Euro, für 2018 rund 34 Millionen Euro und für 2019 rund 49 Millionen Euro vorgesehen. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass große Baumaßnahmen, die ab 2018 etatisiert werden sollen, aufgrund des derzeitigen Planungsstandes noch nicht abschließend berechnet seien, so Klein.