Sozialausschuss berät Umsetzung des Präventionsgesetzes
Gute Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, bewährte Strukturen und Kooperationen im Land
Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. September 2016, mit einem CDU-Antrag zur Umsetzung des Präventionsgesetzes des Bundes in Baden-Württemberg befasst. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Hinderer, mit. „In der Kuration und in der Rehabilitation spielt Prävention eine immer wichtigere Rolle. In Baden-Württemberg besteht zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens eine gute Zusammenarbeit, außerdem wurden vorteilhafte Strukturen und Kooperationen aufgebaut. Die Basis stimmt“, legte Hinderer dar.
Wie der Ausschussvorsitzende berichtete, solle mit dem Bundesgesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention insbesondere die Gesundheitsförderung der Menschen in ihrem direkten Umfeld gefördert werden. Baden-Württemberg befinde sich hier auf einem richtigen Weg. In den letzten Jahren seien gemeinsam viele erfolgreiche Ansätze in der Gesundheitsförderung und Prävention entwickelt worden wie etwa das Gesundheitsleitbild, die kommunalen Gesundheitskonferenzen oder „Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“. „Diese bewährten und etablierten Strukturen und Kooperationen stellen eine solide Grundlage zur Umsetzung des Präventionsgesetzes dar“, so der Ausschussvorsitzende.
Hinderer zufolge sind Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu sehen. Die in Baden-Württemberg bestehenden Strukturen und Kooperationen in der Gesundheitsförderung und Prävention konnten in der Landesrahmenvereinbarung aufgegriffen werden mit dem Ziel, Doppelstrukturen zu vermeiden. Es sei zu begrüßen, so Hinderer, wenn die nach dem Präventionsgesetz vorgesehenen Leistungen zur Gesundheitsförderung in den Betrieben mit den in diesen Bereichen maßgeblichen Akteuren koordiniert würden. Neben den Krankenkassen und den Industrie- und Handelskammern seien dies die staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die Kommunen, die Unfallversicherungen, die Rentenversicherung, die Sozialpartner und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. Der Schwerpunkt der Maßnahmen solle etwa bei den kleinen und mittleren Unternehmen liegen.