Digitale Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
Die parlamentarische Bewältigung der Corona-Pandemie und die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments sind am Montag, 30. November 2020, zentrale Punkte der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundetages und des Bunderates. Corona-bedingt findet das Treffen, an dem Landtagspräsidentin Muhterem Aras und der Direktor beim Landtag, Berthold Frieß, teilnehmen per Videokonferenz statt. Präsidentin Aras stellt das Pandemiegesetz des Landtags vor: „Unser Pandemiegesetz hat neben einigen allgemeinen Regelungen zur Art und Weise von Grundrechtsbegriffen vor allem das Ziel, die formelle Beteiligung des Parlaments beim Erlass von Corona-Verordnungen sicherzustellen.“ Ausgangspunkt sei die Erkenntnis, dass die parlamentarische Legitimation und die dadurch sichergestellte Beteiligung der Öffentlichkeit von grundlegender Bedeutung seien. „Nur so können die zur Pandemiebekämpfung notwendigen Grundrechtseingriffe gesellschaftlich akzeptiert werden“, so Aras. Die Regierung werde im Gesetz verpflichtet, alle Corona-Verordnungen dem Landtag spätestens 24 Stunden nach der Beschlussfassung zuzuleiten.