Petition als Material der Regierung überwiesen
Petitionsausschuss kritisiert unzureichende Bürgerbeteiligung beim Rosenberg-Windpark
Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags hat eine Petition zum Windpark Rosenberg-Süd (Ostalbkreis) in seiner Sitzung vom Donnerstag, 13. Juli 2017, als Material an die Regierung überwiesen. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, mitteilte, stehen dem Vorhaben auch nach Prüfung jüngerer Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zwar keine Rechtsgründe entgegen. Der Ausschuss übte jedoch Kritik am gesamten Verwaltungsverfahren, insbesondere aber an der unzureichenden Bürgerbeteiligung.
Die Petenten wenden sich vor allem gegen die Höhe der geplanten Anlagen von 230 Metern. Auch die Gemeinde Rosenberg hatte aus diesem Grund ihr Einvernehmen verweigert. Die Petenten kritisieren ferner den ihrer Ansicht nach geringen Abstand von etwa 800 Metern zu den umliegenden Teilorten und führen Naturschutzbelange ins Feld.
Der Petitionsausschuss hatte die abschließende Behandlung der Eingabe wegen offener Fragen mehrfach vertagt. Zuletzt stand ein Ortstermin an. Die Sichtung der jüngeren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere zu den Abstandsvorgaben, habe jedoch keine Anhaltspunkte ergeben, die die Genehmigung der Anlagen in einem neuen Licht erscheinen lassen könnten, so die Ausschussvorsitzende Böhlen. Auch die vertiefte Prüfung der Voraussetzungen und des Ablaufs der Umweltverträglichkeits-Vorprüfung hätten am Ende die Rechtmäßigkeit nicht in Frage gestellt.
Die Vorsitzende betonte jedoch, dass der Ausschuss der Meinung war, dass das Beteiligungsverfahren durchaus auch öffentlich hätte durchgeführt werden können. „Das hätte ich mir persönlich gewünscht, auch wenn es rechtlich nicht zwingend war“, so Böhlen. Der Ausschuss kam schließlich zu dem Ergebnis, die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen.