In der Sitzung am 22. März 2017
Verkehrsausschuss berät über Finanzierung des Ausbaus von Ladestationen für Elektroautos
Stuttgart. Über die Finanzierung des Ausbaus öffentlicher Ladestationen für Elektroautos und Stärkung der E-Mobilität im ländlichen Raum hat der Ausschuss für Verkehr am Mittwoch, 22. März 2017, auf Antrag der CDU-Fraktion beraten. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Rombach, mitteilte, errichten Stromnetzbetreiber bereits aus Eigeninitiative Ladestationen zur öffentlichen Nutzung. Mit dem Antrag sei der Vorschlag unterbreitet worden, dass die Kosten dafür von der Bundesnetzagentur bzw. den Landesregulierungsbehörden anerkennt werden und als Kostenbestandteil in die Netzentgelte der Stromnetzbetreiber eingehen. So solle der Ausbau von öffentlichen Ladestationen erheblich beschleunigt werden.
Die in diesem Verfahren finanzierten Ladestationen sollten dann allen Stromanbietern von Ladestrom zur Nutzung zugänglich gemacht werden. Im Rahmen der Digitalisierung von Prozessen seien bereits heute einheitliche Plattformen zur Abrechnung des jeweiligen Stromverbrauchs technisch verfügbar, auch EU-weit. „Mit dieser Vorgehensweise können in Deutschland sehr schnell flächendeckend öffentliche Ladestationen zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig bedeutet der flächendeckende Ausbau von Ladestationen auch eine Förderung des ländlichen Raums“, betonte Rombach.
Dem Vorsitzenden zufolge habe das Verkehrsministerium mitgeteilt, dass es nach geltendem Recht nicht Aufgabe der Stromnetzbetreiber sei, öffentlich zugängliche, in der Regel oberirdische Ladesäulen zu errichten, zu warten oder zu betreiben. Die diesbezüglichen Kosten könnten nicht als Netzkosten anerkannt werden und folglich nicht in die Netzentgelte einfließen. Zu unterscheiden sei davon der meist mit Erdkabel verlegte, unterirdische Stromanschluss der Ladesäule, der wie jeder andere Stromanschluss in die regulierten Netzkosten und damit in die Netzentgeltbildung einbezogen werde. Jedoch erhielten Nutzer von Ladesäulen als steuerbare Verbraucher einen Rabatt auf das Netto-Stromnetzentgelt für die Zuführung von Strom bis zum Anschlusspunkt an die eigentliche Ladesäule.
Soweit derzeit Stadtwerke oder Energieversorger vielfach dennoch Ladesäulen errichteten und betrieben, betätigten sie sich damit nicht im regulierten Geschäftsfeld Stromnetzbetrieb, sondern in einem nicht regulierten, wettbewerbsoffenen Geschäftsfeld mit Stromverkaufs- und Dienstleistungscharakter. Aus Sicht der Landesregierung sei es auch weder sachgerecht noch notwendig, diese für den Netzbetrieb selbst nicht betriebsnotwendigen Kosten über die Netzentgelte auf die Stromverbraucher im jeweiligen Netz umzulegen, die nicht in gleicher Weise einen Nutzen aus solchen Anlagen ziehen. Andere Ladesäulenanbieter würden bei einer Quersubventionierung aus dem Markt gedrängt, fasste Rombach die Ausführungen zusammen.
Laut Rombach sollen Ladesäulen mit Telekommunikationstechnik ausgerüstet sein, damit Kommunikation, auch zu Abrechnungszwecken, stattfinden kann. Verschiedene Plattformen würden dies schon heute europaweit anbieten. Die Tendenz sei steigend. Die verschiedenen Anbieter vernetzten sich dabei zunehmend untereinander, ohne dass der Staat regulierend eingreife. Generell solle dies dem Markt überlassen werden und sich die am besten geeigneten Geschäftsmodelle durchsetzen. Es sei darüber hinaus erstrebenswert, dass alle Ladesäulen mit gängigen Zahlungsmitteln wie zum Beispiel der EC-Karte bedient werden könnten.
Die Landesregierung verfolge dem Vorsitzenden zufolge das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur für ganz Baden-Württemberg. Eine Grundversorgung solle bis 2020 durch rund 2.000 Ladesäulen sichergestellt werden. Dies werde ohne die in dem Antrag beschriebene Maßnahme erreicht.