Der Besuch des Landtags durch Schülerinnen und Schüler ist im Rahmen der gemeinschaftskundlichen Bildung
nützlich und wünschenswert. Die Besuche werden daher vom Landtag gefördert und finanziell unterstützt.
Im Benehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport werden folgende Gruppen gefördert:
Der Besuch des Landtags ist nur sinnvoll, wenn die Lehrenden die Schüler gründlich auf den Landtagsbesuch vorbereiten. Es wird erwartet, dass die Gruppen mit den Grundbegriffen des Abschnitts I des zweiten Hauptteils der Landesverfassung ("Die Grundlagen des Staates") vertraut sind.
Der Landtag von Baden-Württemberg stellt Hilfen zur Vor- und Nachbereitung zur Verfügung.
Das zweistündige Programm wird mehrmals am Vor- und Nachmittag angeboten. Es sieht neben einer Einführung und der Teilnahme an der Plenarsitzung auch ein Gespräch mit den Wahlkreisabgeordneten vor. Es können maximal 70 Personen teilnehmen. Eine Anmeldung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt ist nicht möglich.
Speziell für Schulklassen wurde ein zweistündiges Programm entwickelt, das den Schülerinnen und Schülern
Aufgaben und Arbeitsweise des Landtags nahebringt.
Es wird im Plenarsaal durchgeführt und bezieht die Schüler aktiv in die Führung ein. Wichtiger
Bestandteil dieses Programmes ist ein ausführliches Gespräch mit Abgeordneten des Wahlkreises oder deren
Vertretern. An diesem Programm können maximal 130 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Kleinere Gruppen
werden zusammengefasst.
Die Anmeldefrist (12.9.- 8.10.11) ist abgelaufen. Da sich mehr als 450 Schulen beworben haben und damit die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausgebucht sind, können leider keine weiteren Anmeldungen angenommen werden. Die nächste Möglichkeit zur Meldung von Schulklassen besteht im Schuljahr 2012/13 vom 10.9.- 6.10.2012. Wir bitten um Verständnis.