Bild mit Glocke des Präsidenten und Wappen des Landtags von Baden-Württemberg

PARLAMENT - Der Landtag - Landtagspräsident

Der Präsident und seine Stellvertreter/innen werden vom Landtag in geheimer Abstimmung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Den Wahlgang zur Bestimmung des Präsidenten leitet traditionell der sogenannte Alterspräsident; das ist der bzw. die älteste Interner LinkAbgeordnete des zur ersten Sitzung nach der Neuwahl zusammengekommenen Landtags - der Fachbegriff hierfür: konstituierende Sitzung. Meistens sind die Bewerber für das Präsidentenamt - bzw. dann die Amtsinhaber - schon längere Zeit Mitglieder des Landtags, und häufig haben sie sich auch über Parteigrenzen hinweg einen Namen gemacht, so dass sie durchaus breitere Zustimmung erfahren. Traditionell hat die stärkste Interner LinkFraktion das Recht, den Präsidenten vorzuschlagen.

Die für die Öffentlichkeit wichtigste Aufgabe des Präsidenten ist es, die Landtagssitzungen zu leiten. Im Plenum steht dem Präsidenten oder den Stellvertretern die Ordnungsgewalt zu - Symbol hierfür ist die Glocke. Mögliche Ordnungsmaßnahmen gegenüber Interner LinkAbgeordneten sind Ordnungsrufe, Wortentziehung oder sogar Ausschluss von Sitzungen. Das Ordnungsrecht des Landtagspräsidenten erstreckt sich auch auf die Zuschauerränge: Beifall oder laute Äußerungen sind nicht erlaubt. Wer das missachtet, kann aus dem Saal gewiesen werden.

Der Landtagspräsident hat sein Amt unparteiisch zu führen. Beim Leiten der Sitzungen helfen ihm zwei Schriftführer. Ihr Platz ist rechts und links neben dem Präsidenten.


Guido Wolf Brigitte Lösch Wolfgang Drexler
Präsident Stellvertretende
Präsidentin
Stellvertretender
Präsident
Interner Link Guido Wolf, CDU Interner Link Brigitte Lösch, GRÜNE Interner Link Wolfgang Drexler, SPD