Es ist ein Recht, das allen Bürgerinnen und Bürgern
zusteht, das Petitionsrecht. Und es bedeutet, dass sich jedermann,
der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt,
mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.
Um solche Sorgen und Nöte kümmert sich der
Petitionsausschuss. Als Anwalt
der Bittsteller bemüht er sich darum, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und
Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden.
Für Eingaben an den Landtag gelten keine besonderen Formvorschriften. Wichtig ist jedoch,
dass die Petenten ihr Anliegen schriftlich schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen,
deren Entscheidung vom
Petitionsausschuss überprüft werden soll.
Und schließlich muss die Petition mit Namen, Adresse und Unterschrift des Einsenders versehen sein.
Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Die Petition kann auch per Fax: 0711 2063-540 oder per E-Mail:petitionen@landtag-bw.de eingereicht werden.