Bild mit Haus des Landtags und Wappen des Landtags von Baden-Württemberg

PARLAMENT - Der Landtag - Petitionen

Es ist ein Recht, das allen Bürgerinnen und Bürgern zusteht, das Petitionsrecht. Und es bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.

Um solche Sorgen und Nöte kümmert sich der Interner LinkPetitionsausschuss. Als Anwalt der Bittsteller bemüht er sich darum, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden.

Für Eingaben an den Landtag gelten keine besonderen Formvorschriften. Wichtig ist jedoch, dass die Petenten ihr Anliegen schriftlich schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Interner LinkPetitionsausschuss überprüft werden soll. Und schließlich muss die Petition mit Namen, Adresse und Unterschrift des Einsenders versehen sein.

Eingaben sind zu richten an:

Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart


Die Petition kann auch
per Fax: 0711 2063-540 oder
per E-Mail:petitionen@landtag-bw.de
eingereicht werden.