Im Parlament treffen unterschiedliche politische Vorstellungen und Ziele aufeinander. Für den
Ablauf des Geschehens sind deshalb genaue formale Regeln notwendig - eben eine
Geschäftsordnung. Festgelegt werden zum Beispiel das Frage- und Antragsrecht der
Abgeordneten und
Fraktionen, die Stellung und Arbeitsweise der
Ausschüsse oder der Ablauf
der Plenarsitzungen.
Zu Beginn der Legislaturperiode gibt sich der Landtag die Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit selbst - spätere Änderungen sind nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Das soll zum einen gewährleisten, daß die Parlamentsarbeit kontinuierlich verlaufen kann und nicht von kurzfristigen Zufallsmehrheiten abhängt. Zum anderen soll der Minderheit im Parlament ein gewisser Schutz zukommen.