Die Beschlüsse des Landtags werden vom Plenum, der
Vollversammlung aller Parlamentarier, gefasst.
Es ist das Forum für die politische Debatte, für wichtige politische Aussagen der Fraktionen und der
Regierung.
Über die - stets öffentlichen - Plenarsitzungen wird von den Landtagsstenografen ein Wortprotokoll
aufgenommen, das der Allgemeinheit ebenso zugänglich ist wie die Beratungsvorlagen des Plenums (in
Form von Plenarprotokollen und Drucksachen
).
Die Plenarsitzung wird vom
Präsidenten oder einem
Vizepräsidenten geleitet. Dem amtierenden Präsidenten
sitzen zwei
Abgeordnete
als Schriftführer zur Seite, die ihn bei der Verhandlungsregie und bei der
Abwicklung von Abstimmungen unterstützen. Der amtierende Präsident erteilt das Wort. Dabei gibt nicht
allein die Reihenfolge der Wortmeldungen den Ausschlag, sondern auch das Bestreben, die Vertreter
gegensätzlicher politischer Standpunkte in der Debatte einander gegenübertreten zu lassen.
Vertreter der Regierung müssen auf ihr Verlangen zu jeder Zeit das Wort erhalten, auch außerhalb der
Rednerliste und außerhalb der Tagesordnung. Einzelheiten regelt die
Geschäftsordnung des Landtags.