Die Bürger in Baden-Württemberg können durch Volksbegehren und
Volksabstimmungen direkten Einfluss auf die Politik nehmen.
Allerdings gibt es eine Hürde beim Gesetzesinitiativrecht für
das Volk. Mindestens ein Sechstel der rund 7,6 Millionen Wahlberechtigten in
Baden-Württemberg muss per
Unterschrift ein Volksbegehren unterstützen. Ist das der
Fall, dann muss der Landtag den Gesetzentwurf des Volkes
behandeln. Akzeptieren die
Abgeordneten ihn unverändert, so
ist das Gesetz beschlossene Sache und das Verfahren beendet.
Billigt der Landtag aber die Volksinitiative nicht so wie sie
ist, dann gibt es eine Volksabstimmung. Die Abgeordneten
können dabei der Bevölkerung einen eigenen Entwurf mit
vorlegen. Das Gesetz ist durch Volksabstimmung angenommen,
wenn die Mehrheit der Abstimmenden - mindestens jedoch ein
Drittel der Stimmberechtigten - "Ja" sagt. Bei verfassungsändernden
Gesetzen ist es sogar notwendig, dass mehr als die
Hälfte der Stimmberechtigten einverstanden ist.
Ein Volksbegehren kann sich auch auf die Auflösung des Landtags beziehen. Wenn es ein Sechstel der Wahlberechtigten verlangt und wenn die entsprechende Volksabstimmung mehrheitlich das Verlangen unterstützt, dann muss der Landtag aufgelöst werden - es kommt zu einer Neuwahl.