Die Arbeitskreise sind Untergliederungen der
Fraktionen, sie
bereiten die Beschlüsse der Gesamtfraktion vor. In den
Arbeitskreisen sind die jeweils sachverständigen
Abgeordneten versammelt, z. B. für Finanzen, für Wirtschaft,
für Schule oder Justiz. Diese Abgeordneten leisten die
Detailarbeit, sie befassen sich ausgiebig mit den verschiedenen
Fachproblemen. Politik ist eine komplizierte Materie, kein
Parlamentarier kann auf jedem Gebiet Experte sein, und deshalb
sind die Fraktionen auf die Vorarbeit und den Rat ihrer
Arbeitskreise angewiesen. Vergleichen lässt sich das mit dem
Verhältnis Plenum /
Ausschüsse. Auch hier geht es darum, dass
sich Fachleute in einem kleineren Kreis - nun allerdings
fraktionsübergreifend - beraten und dann Empfehlungen an das
Parlament aussprechen.
Die Arbeitskreise innerhalb der Fraktionen orientieren sich thematisch mehr oder weniger an den Zuständigkeiten der Fachausschüsse. Personell ergibt sich ebenfalls eine Verzahnung: Die Mitglieder der Arbeitskreise vertreten als Spezialisten ihre Fraktion normalerweise auch im entsprechenden Ausschuss des Parlaments.