Bewerberliste für LFK-Vorsitz liegt dem Landtag vor

Entscheidung über neuen Präsidenten trifft das Plenum/Termin noch offen Stuttgart. Für die Nachfolge von Dr. Thomas Hirschle im Amt des Vorstandsvorsitzenden und Präsidenten der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) haben sich insgesamt drei Interessenten beworben. Die am 30. April 2004 abgeschlossene Bewerberliste wurde dem Landtag übergeben und inzwischen an die Fraktionen weitergeleitet. Die oder der LFK-Vorsitzende wird durch den Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder gewählt. In welcher Plenarsitzung die Wahl stattfinden wird, steht nach Angaben der Landtagspressestelle bislang nicht fest. Die sechsjährige Amtszeit des seitherigen Vorsitzenden endet am 22. Juli 2004. Dass die Stelle des Vorsitzenden im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben werden muss, verlangt das Landesmediengesetz seit einer entsprechenden Novellierung im März 2004. Aufgrund einer solchen öffentlichen Stellenausschreibung haben sich bis zum Ablauf der Eingabefrist am 30. April 2004 insgesamt drei Bewerber gemeldet (der bisherige Amtsinhaber kandidiert nicht mehr). Im Einzelnen handelt es sich um: - Frank Scherer, stellvertretender Präsident der Landesanstalt für Kommunikation - Dr. Veit Steinle, Sprecher der Landesregierung - Birgit Rapp-Zeiser, Justiziarin im Landratsamt Ostalbkreis Kommt bei der Wahl des neuen Vorsitzenden durch den Landtag die zunächst erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande, erfolgt die Wahl aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen im Wege der Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt). Nach der Wahl durch den Landtag ernennt der Ministerpräsident den Vorsitzenden zum Präsidenten der Landesanstalt für Kommunikation. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg ist eine staatsferne und unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie lässt private Rundfunkveranstalter zu, übt die Aufsicht über sie aus und weist öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern Übertragungskapazitäten zu. Ihr Hauptorgan ist der aus dem hauptamtlichen Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Vorstand. Daneben nimmt der aus wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen zusammengesetzte Medienrat seine gesetzlich bestimmten Aufgaben wahr. Der Vorsitzende des Vorstands vertritt die LFK gerichtlich und außergerichtlich und leitet die Verwaltung.