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Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung, Datenschutzfolgeabschätzung u. Nutzungskonzept für die Facebookseite des Landtags von Baden-Württemberg
 

Vorbemerkung: 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Informationen erging das Urteil des EuGH vom 5. Juni 2018 (C-210/16) zu „Personenbezogenen Daten und dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung dieser Daten.“ Der Landtag von Baden-Württemberg ist sich der Rechtsprechung und der Mitverantwortung für die Verarbeitung von Daten durch die Facebook Ireland Ltd. bewusst. Das Maß der Mitverantwortung muss des Weiteren noch durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt werden. Facebook hat zwischenzeitlich ein "Page Insights Controller Addendum" zur Verfügung gestellt. Diese Zusatzvereinbarung können Sie hier einsehen: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum

 

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Facebookseite des Landtags von Baden-Württemberg. Die Informationen wurden anhand der „Neuen Richtlinie des baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen“ erstellt.

 

Es finden sich insbesondere:

  1. Die Datenschutzerklärung für die Facebookseite des Landtags von Baden-Württemberg / (Seite 2)
  2. Die Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß Art. 35 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung / (Seite 4)
  3. Das Nutzungskonzept für die Facebookseite des Landtags von Baden-Württemberg (Seite 7)
  4. Der Disclaimer zur Nutzung von Facebook / (Seite 10)

 

1. Datenschutzerklärung für die Facebookseite des Landtags von Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg greift für den hier angebotenen Informationsdienst auf die technische Plattform und die Dienste der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland zurück. Dabei handelt es sich explizit um die Funktionen rund um die Unternehmensseiten von Facebook und nicht um den Facebook Messenger. (Ausgenommen ist der Fall, bei dem die Nutzerin/der Nutzer der Facebookseite des Landtags eine Nachricht schreibt und diese aus dem Facebook-Messenger heraus versendet. Antworten des Landtags auf diese Nachrichten erscheinen dann ebenfalls im Facebook Messenger der Nutzerin/des Nutzers. Der Landtag von Baden-Württemberg hat keinen Einfluss darauf, ob eine Nutzerin/ein Nutzer sich entscheidet den Facebook-Messenger zu nutzen. Es stehen aber zu jeder Zeit alternative Wege zum Übersenden von Nachrichten bereit [Email, Post], so dass eine Nutzung des Facebook Messenger nicht erforderlich ist).

Wichtiger Hinweis: Sie nutzen diese Facebook-Seite und ihre Funktionen in eigener Verantwortung. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z. B. Kommentieren, Teilen, Bewerten). Alternativ können Sie die über diese Seite angebotenen Informationen auch auf unserem Internet-Angebot unter www.landtag-bw.de abrufen.

Selbstdatenschutz der Nutzerinnen und Nutzer

Der Landtag von Baden-Württemberg empfiehlt allen Nutzerinnen und Nutzern, sich über die Verarbeitung ihrer Daten durch Facebook zu informieren und ihre Privatsphäre so gut es geht zu schützen. Zudem sollte jede Nutzerin und jeder Nutzer zumindest folgende Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre vornehmen:

 

  • Eröffnung des Nutzerkontos nur mit den zwingend notwendigen Daten.
  • Deaktivierung der Widget-Funktion
  • Deaktivierung von Cookies
  • Verhinderung des seitenübergreifenden Trackings (zum Beispiel durch Nutzung des Ghostery-AddOn im Browser)
  • Löschen des Browserverlaufs

 

1. Von Facebook verarbeitete Daten

Beim Besuch unserer Facebook-Seite erfasst Facebook u. a. Ihre IP-Adresse sowie weitere Infor-mationen, die in Form von Cookies auf Ihrem PC vorhanden sind. Diese Informationen werden verwendet, um uns als Betreiber der Facebook-Seiten statistische Informationen über die Inan-spruchnahme der Facebook-Seite zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen hierzu stellt Facebook unter folgendem Link zur Verfügung:

http://de-de.facebook.com/help/pages/insights

Die in diesem Zusammenhang über Sie erhobenen Daten werden von der Facebook Ltd. verarbeitet und dabei gegebenenfalls in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen. Welche Informationen Facebook erhält und wie diese verwendet werden, beschreibt Facebook in allgemeiner Form in seinen Datenverwendungsrichtlinien. Dort finden Sie auch Informationen über Kontaktmöglichkeiten zu Facebook sowie zu den Einstellmöglichkeiten für Werbeanzeigen. Die Datenverwendungsrichtlinien sind unter folgendem Link verfügbar:

http://de-de.facebook.com/about/privacy

Die vollständigen Datenrichtlinien von Facebook finden Sie hier:

https://de-de.facebook.com/full_data_use_policy

In welcher Weise Facebook die Daten aus dem Besuch von Facebook-Seiten für eigene Zwecke verwendet, in welchem Umfang Aktivitäten auf der Facebook-Seite einzelnen Nutzern zugeordnet werden, wie lange Facebook diese Daten speichert und ob Daten aus einem Besuch der Facebook-Seite an Dritte weitergegeben werden, wird von Facebook nicht abschließend und klar benannt und ist uns nicht bekannt.

Beim Zugriff auf eine Facebook-Seite wird die Ihrem Endgerät zugeteilte IP-Adresse an Facebook übermittelt. Nach Auskunft von Facebook wird diese IP-Adresse anonymisiert (bei „deutschen“ IP-Adressen) und nach 90 Tagen gelöscht. Facebook speichert darüber hinaus Informationen über die Endgeräte seiner Nutzerinnen und Nutzer (z. B. im Rahmen der Funktion „Anmeldebenachrichtigung“); gegebenenfalls ist Facebook damit eine Zuordnung von IP-Adressen zu einzelnen Nutzerinnen/Nutzern möglich.

Wenn Sie als Nutzerin/Nutzer aktuell bei Facebook angemeldet sind, befindet sich auf Ihrem Endgerät ein Cookie mit Ihrer Facebook-Kennung. Dadurch ist Facebook in der Lage nachzuvollziehen, dass Sie diese Seite aufgesucht, und wie Sie sie genutzt haben. Dies gilt auch für alle anderen Facebook-Seiten. Über in Webseiten eingebundene Facebook-Buttons ist es Facebook möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Facebook-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten und Ihnen angeboten werden.

Wenn Sie dies vermeiden möchten, sollten Sie sich bei Facebook abmelden bzw. die Funktion "angemeldet bleiben" deaktivieren, die auf Ihrem Gerät vorhandenen Cookies löschen und Ihren Browser beenden und neu starten. Auf diese Weise werden Facebook-Informationen, über die Sie unmittelbar identifiziert werden können, gelöscht. Damit können Sie unsere Facebook-Seite nutzen, ohne dass Ihre Facebook-Kennung offenbart wird. Wenn Sie auf interaktive Funktionen der Seite zugreifen (Gefällt mir, Kommentieren, Teilen, Nachrichten etc.), erscheint eine Facebook-Anmeldemaske. Nach einer etwaigen Anmeldung sind Sie für Facebook erneut als bestimmte/r Nutzerin/Nutzer erkennbar.

Informationen dazu, wie Sie über Sie vorhandene Informationen verwalten oder löschen können, finden Sie auf folgenden Facebook Support-Seiten:

https://de-de.facebook.com/about/privacy#

 

2. Vom Landtag von Baden-Württemberg verarbeitete Daten

Der Landtag von Baden-Württemberg verarbeitet darüber hinaus im Zuge des Betriebs der Facebookseite des Landtags von Baden-Württemberg Daten. Diese Verarbeitung beinhaltet insbesondere:

  • Das Antworten auf Nutzerkommentare auf Beiträge des Landtags von Baden-Württemberg
  • Das Antworten auf persönliche Nachrichten, die an die Facebookseite des Landtags von Baden-Württemberg gerichtet wurden.
  • Das Teilen von Inhalten von Seiten Dritter auf der Facebookseite des Landtags von Baden-Württemberg
  • Das Liken von Beiträgen Dritter
  • Das Markieren von Seiten Dritter

Diese Verarbeitung von Daten (z.B. Nutzername) erfolgt im Zuge des Betriebs einer Facebookseite und kann als geringfügige Verarbeitung eingeschätzt werden. 

 

3. Rechte, Dokumentation, Evaluation

Diese Datenschutzerklärung finden Sie in der jeweils geltenden Fassung unter dem Punkt „Da-tenschutz“ auf unserer Facebook-Seite.

Bei Fragen zu unserem Informationsangebot können Sie uns unter landtagspressestelle@landtag-bw.de erreichen. Ihre Rechte auf Auskunft, Sperrung oder Löschung von Daten können Sie bei unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten geltend machen: behoerdlicher.datenschutzbeauftragter@landtag-bw.de

Das dem Angebot zugrundeliegende Nutzungskonzept finden Sie unter Punkt 3.) unten.

Die Nutzerinnen und der Nutzer werden von uns regelmäßig hinsichtlich der Risiken für ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung sensibilisiert. Dies kann beispielsweise durch Hinweise auf aktuelle Datenschutzthemen, auf Beiträge zum Datenschutz oder durch Hinweise auf entsprechende Informationsangebote erfolgen.

 

4. Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten auf der Facebookseite des Landtags von Baden-Württemberg ist § 6 Abs. 1(e) der DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG Baden-Württemberg: d.h. die Rechtmäßigkeit folgt aus der Erfüllung der in der Zuständigkeit des Landtags von Baden-Württemberg liegenden Aufgabe der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

2. Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung – Landtag von Baden-Württemberg

Nutzung von Facebook durch den Landtag von Baden-Württemberg

Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist nach Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dann vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Richtlinie des baden-württembergischen Landesdatenschutz-beauftragten (LfDI) zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen macht die Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge (Angebot einer Facebook- Fanseite) für den Schutz personenbezogener Daten zur Pflicht.

Die Richtlinie ist abrufbar unter:

  • https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/02/DE_Richtlinie-zur-Nutzung-sozialer-Netzwerke-durch-%C3%B6ff.-Stellen-20200205.pdf

Das Facebook-Angebot des Landtags von Baden-Württemberg selbst löst diese Folgenabschätzung nach den Maßstäben des LfDI diese Folgenabschätzung aufgrund des nur sehr geringen Umfangs unserer eigenen Datenverarbeitung (vgl. Datenschutzerklärung) nicht aus, insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den Beiträgen hauptsächlich um ein bloßes Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt und bei einem Bezug zu anderen Facebook-Nutzern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben (Nutzername, Kommentar, Bewertung).

Jedoch stellt aus Sicht des Landtags von Baden-Württemberg (in Anlehnung an die Sicht des LfDI) die Facebook-Nutzung an sich aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch die Facebook Inc. zu Werbezwecken, Verknüpfung, Profilbildung u. ä., eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist. Denn durch die Nutzung eines Facebook-Accounts begibt sich die jeweilige Nutzerin bzw. der jeweilige Nutzer unter die systematische Beobachtung durch die Facebook Inc. Hierbei können auch sensitive Daten wie politische Einstellungen, die sexuelle Orientierung oder gesundheitliche Probleme offenbart werden, die miteinander verknüpft und zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden können. Auch besonders schutzwürdige Personen wie etwa Jugendliche können Facebook-Nutzer/Nutzerin und damit Betroffene sein. Selbst beim bloß passiven Mitlesen von Facebook ohne eigenen Account können durch die Erhebung von Log-Daten sensible Daten erhoben werden, etwa durch die vorher besuchten Webseiten oder die Standortdaten der Nutzerin bzw. des Nutzers.

Dies gilt umso mehr, als dass die Facebook Inc. nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden kann. Da die Daten deutscher Nutzerinnen und Nutzer nicht innerhalb Deutschlands, sondern in Irland verarbeitet werden, bestehen höhere Hürden für den Zugang zu (gerichtlichem) Rechtsschutz als bei einem in Deutschland ansässigem Unternehmen. Der Landtag von Baden-Württemberg geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die ein Soziales Netzwerk zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Daher hat er sich selbst zur Vorgabe gemacht, eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge vorzunehmen, vergleichbar mit der Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO. Mitverantwortung bedeutet aber nicht, dass der Landtag von Baden-Württemberg die Datenschutzkonformität der Produkte der Facebook Inc. bestätigt oder garantiert (vgl. dazu auch die Datenschutzerklärung). Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass wir uns der Risiken, die mit der Nutzung Sozialer Netzwerke einhergehen, bewusst sind und Nutzern diese Risiken bewusst machen möchten.

 

1. Risikoidentifikation

Die oben beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von Facebook einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Facebook-Nutzung des Landtags von Baden-Württemberg. Auch wird durch die Beiträge des Landtags von Baden-Württemberg selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sach-bezogene Inhalte verbreitet. Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem Facebook-Account des Landtags von Baden-Württemberg oder anderen Accounts verarbeitet werden – nämlich die Kommentare oder/und der Accountname einer/s Facebook-Nutzerin bzw. -Nutzers – schon öffentlich verfügbar. Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf der Facebook-Fanseite des Landtags von Baden-Württemberg und die Wechselbeziehung einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so u. U. eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion. Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die der Nutzerinnen und Nutzer Logdaten durch Facebook erhoben. Durch die eigene Facebook-Nutzung erhöht der Landtag von Baden-Württemberg also die Menge der Daten, die von der Facebook Inc. verwendet und ausgewertet werden.

 

2. Risikoanalyse

Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch die Facebook Inc. und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen. Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch die Facebook Inc. selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das Facebook-Profil des Landtags von Baden-Württemberg nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Denn die Daten sind zu einem wesentlichen Teil schon für die Facebook Inc. verfügbar. Insbesondere entsteht durch das Angebot des Landtags von Baden-Württemberg kein Zwang, einen Facebook-Account zu erstellen, da genügend alternative Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zum Landtag von Baden-Württemberg bestehen.

 

3. Risikobewertung

Insgesamt ist das durch den Facebook-Account des Landtags von Baden-Württemberg verursachte zusätzliche Risiko daher als gering einzustufen.

Auch kann die Nutzerin bzw. der Nutzer selbst Maßnahmen zum Schutz seiner personenbezogenen Daten ergreifen. Auf diese Möglichkeiten wird in den jeweiligen Datenschutz-Erklärungen hingewiesen. Darüber hinaus wird der Landtag von Baden-Württemberg diesbezüglich regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen, zu denen er sich in seinem Nutzungskonzept verpflichtet hat, durchführen.

Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen bei ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts. Der Landtag von Baden-Württemberg hat für die Nutzung seines Angebots eine Netiquette (siehe unter Punkt 4.) unten) formuliert, auf deren Einhaltung er bei der Betreuung der Seite achten wird.

 

4. Ergebnis

Die Facebook-Nutzung durch den Landtag von Baden-Württemberg ist angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Der Landtag von Baden-Württemberg verpflichtet sich, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung regelmäßig zu wiederholen und ggf. fortzuentwickeln. Die Prüfung erfolgt stets zum 01. August des jeweiligen Jahres.

 

 

3. Nutzungskonzept Facebook – Landtag von Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg ist die demokratische Volksvertretung von Baden- Württemberg. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Der Landtag kann mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten Gesetze beschließen. Die Landesverfassung kann vom Landtag geändert werden. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landtags besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane: Er wählt in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung. Außerdem wählt er den Präsidenten und die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Auch die Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofes, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit sowie des Bürgerbeauftragten erfordert die Zustimmung des Landtags.

Um eine transparente Kommunikation des Parlamentarismus zu garantieren, ist im Landtag von Baden-Württemberg das Referat I/4 – ‚Presse- und Öffentlichkeitsarbeit‘ mit der Aufgabe betraut, über alle relevanten Abläufe des Landtags zu informieren. Hierzu gibt es im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die klassischen Instrumente der Pressemeldung, Broschüren, Faltblätter, Dokumentationen.
Darüber hinaus gewinnen aber auch digitale Formate wie unsere Webseite und Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Instagram zunehmend an Bedeutung.

Mit diesem Nutzungskonzept übernimmt der Landtag von Baden-Württemberg, der Richtlinie „Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen“ [der Link findet sich unter Punkt 1.) oben] des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten entsprechend, die von ihm formulierte Verantwortung und Vorbildfunktion öffentlicher Stellen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung und Datenschutz- Folgenabschätzung (siehe unter Punkt 2.) oben) der Facebook-Nutzung.

 

1. Facebook

Facebook ist das weltweit bekannteste soziale Netzwerk, das die Erstellung von Profilen zur Dar-stellung der eigenen Person, von Unternehmens- und Behördenseiten zur geschäftlichen Präsenz sowie von Gruppen zur privaten Diskussion gemeinsamer Interessen ermöglicht. Die Profile können durch Freundschaftsanfragen untereinander vernetzt werden. Eine öffentliche Facebookseite kann eine unbeschränkte Anzahl von Abonnentinnen und Abonnenten haben.

Mehr Informationen zu Facebook finden Sie unter: https://www.facebook.com/pg/facebook/about/

Vorteile sind der hohe Bekanntheitsgrad und die enorme Reichweite von Facebook. Ohne Facebook wäre es aufwändiger bis unmöglich, jüngere Zielgruppen zu erreichen, unmittelbare Reaktionen des Publikums zu erhalten und mit den am Parlamentarismus interessierten Menschen zu interagieren.

 

2. Zweck der Nutzung

Mit der Einrichtung der Facebook-Fanseite des Landtags von Baden-Württemberg werden die bestehenden Instrumente der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – wie etwa Pressemeldungen, Pressekonferenzen, die Darstellung auf der Homepage, Printprodukte und die Dauerausstellung für Bürger – sinnvoll ergänzt.

Gerade im Hinblick auf die Zielgruppe der jüngeren Menschen haben wir festgestellt, dass diese Generation besser und direkter über Facebook als über andere Medien zu erreichen ist. Insbesondere sind wir als demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg auf eine Verbreitung an alle Altersgruppen und in allen von den Bürgerinnen und Bürgern genutzten Formen angewiesen. Dies kann die schwindende Zahl der Tageszeitungsleserinnen und Leser nicht mehr gewährleisten. Eine Verbreitung über die neuen digitalen Kanäle ist darum unerlässlich.

 

3. Art und Umfang der Nutzung

Die Facebook-Fanseite stellt den Nutzerinnen und Nutzern landtagsrelevante, aktuelle Informationen bereit und dient dem Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als zusätzlicher Kommunikationskanal. Plenarsitzungen, Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse, Veranstaltungen, politische Bildungsangebote, Öffnungszeiten, allgemeine Kontaktdaten und ausgewählte Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner des Landtags von Baden-Württemberg werden dargestellt.

Regelmäßige Inhalte sind:

  • Überparteiliche Informationen zu Plenarsitzungen, Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen etc.
  • Überparteiliche Veranstaltungshinweise sowie Berichte von Veranstaltungen.
  • Überparteiliche Beiträge aus dem Landtag mit Fotos bzw. Videos
  • Überparteiliche Beiträge zu Veranstaltungen im Landtag oder in Kooperation mit dem Landtag von Baden-Württemberg
  • Überparteiliche Beträge zur Arbeit des Landtags
  • Überparteiliche Beiträge zur (landes-)politischen Bildung sowie zu aktuellen, im Landtag behandelten Themen.
  • Überparteiliche Beiträge über interparlamentarische Zusammenarbeit.

Alle Beiträge werden öffentlich gemacht, so dass eine besondere Registrierung (Like der Seite / Beitritt zu einer geschlossenen Gruppe o.ä.) der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb von Facebook nicht erforderlich ist.

 

4. Verantwortlichkeiten für die redaktionelle/technische Betreuung

Die Verantwortlichkeit für die redaktionelle Betreuung liegt bei der Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg und dem Direktor des Landtags sowie der Referatsleitung Öffentlichkeitsarbeit (gabriele.renz@landtag-bw.de).

 

4.1 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für den Facebookbetrieb des Landtags liegt beim Direktor des Landtags.

 

5. Alternative Kontaktmöglichkeiten

Facebook ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, um mit dem Landtag von Baden-Württemberg in Kontakt zu treten oder Informationen zu erhalten. Die über Facebook angebotenen Informationen können z. B. auch über unsere Webseite unter http://www.landtag-bw.de abgerufen werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

  • Mit allen Anfragen können Sie sich grundsätzlich an unseren zentralen Posteingang landtagspressestelle@landtag-bw.de wenden.

Hinweis: Die Kommunikation per E-Mail erfolgt standardmäßig unverschlüsselt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass Dritte Inhalte einer E-Mail zur Kenntnis nehmen können.

  • Bei telefonischen Anfragen wenden Sie sich bitte an die 0711 / 2063-0.
    • Besucheradresse / Postanschrift: Konrad-Adenauer Straße 3, 70173 Stuttgart

 

6. Selbstverpflichtung

Dieses Nutzungskonzept wird im Internet veröffentlicht und einmal jährlich von uns hinsichtlich auf Erforderlichkeit und Ausmaß der Nutzung evaluiert.

Die Nutzer werden von uns regelmäßig hinsichtlich der Risiken für ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung sensibilisiert. Dies kann beispielsweise durch Hinweise auf aktuelle Daten-schutzthemen, auf Beiträge zum Datenschutz oder durch Hinweise auf entsprechende Informa-tionsangebote erfolgen.

 

 

4. Disclaimer zur Nutzung von Facebook – Landtag von Baden-Württemberg

Richtigkeit und Aktualität der Informationen

Der Landtag von Baden-Württemberg ist bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf seiner Facebook-Fanseite enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen.

 

Facebook und Datenschutz

Die Nutzung von Facebook durch den Landtag von Baden-Württemberg beinhaltet keine Befürwortung dieses Mediums, des Unternehmens oder der Datenschutzerklärung der Facebook Inc.

 

Facebook-Nutzerinnen und Nutzer

Namentlich gekennzeichnete Beiträge (wie z.B. Kommentare) geben die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des jeweiligen Autors und nicht notwendigerweise die Meinung des Landtags von Baden-Württemberg wieder. Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Recht, Beiträge und Kommentare zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß oder einen Verstoß gegen seine Netiquette beinhalten.

 

Externe Links

Die Facebook-Fanseite des Landtags von Baden-Württemberg enthält Verknüpfungen zu externen Websites. Diese unterliegen der rechtlichen Verantwortung der jeweiligen Anbieter. Der Landtag von Baden-Württemberg hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße überprüft. Zum Zeitpunkt der Überprüfung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Landtag von Baden-Württemberg aber nicht möglich. Bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverstöße werden externe Links unverzüglich gelöscht.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Anbieten externer Links bedeutet nicht, dass sich der Landtag von Baden-Württemberg die Inhalte dieser Websites zu eigen macht (vgl. hierzu das Urteil des BGH vom 12. November 2009, Az.: I ZR 166/07).

 

...
(Erarbeitet vom Landtag von Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg)

 

 

27. August 2018
XSCHLIESSEN

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Tel: +49 711 2063 2009
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit steht den Vertreterinnen und Vertretern der Medien als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Tel: +49 711 2063 2008
E-Mail: landtagspressestelle@landtag-bw.de

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