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Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung, Datenschutzfolgeabschätzung u. Nutzungskonzept für den Twitter Account des Landtags von Baden-Württemberg


Im Folgenden finden sie Informationen zum Twitter Account des Landtags von Baden-Württemberg. Die Informationen wurden anhand der „Richtlinie des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen“ erstellt. Es finden sich insbesondere:


1.) Die Datenschutzerklärung für den Twitter-Account des Landtags von Baden-Württemberg
2.) Die Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß Art. 35 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung
3.) Das Nutzungskonzept für den 
Twitter-Account des Landtags von Baden-Württemberg
4.) Der Disclaimer zur Nutzung von
Twitter
5.) Die Netiquette für den Twitter-Account des Landtags von Baden-Württemberg


1. Datenschutzerklärung für den Twitter-Account des Landtags von Baden-Württemberg


Der Landtag von Baden-Württemberg greift für den hier angebotenen Kurznachrichtendienst auf die technische Plattform und die Dienste der Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103 U.S.A. zurück. Verantwortlich für die Datenverarbeitung von außerhalb der Vereinigten Staaten lebenden Personen ist die Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2 D02 AX07, Irland.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie den hier angebotenen Twitter-Kurznachrichtendienst und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z.B. Teilen, Bewerten).
Alternativ können Sie die über diese Seite angebotenen Informationen auch auf unserem Internet-Angebot unter www.landtag-bw.de abrufen.

 

1.) Von Twitter verarbeitete Daten:

Angaben darüber, welche Daten durch Twitter verarbeitet und zu welchen Zwecken genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter:

  • https://twitter.com/de/privacy

Die Twitter Inc. hat sich den Grundsätzen des EU-US Privacy Shield verpflichtet. Näheres dazu finden Sie unter:

  • https://www.privacyshield.gov/welcome

Der Landtag von Baden-Württemberg hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Twitter verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch hat er insoweit keine effektiven Kontrollmöglichkeiten.
Mit der Verwendung von Twitter werden Ihre personenbezogenen Daten von der Twitter Inc. erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet und dabei unabhängig von Ihrem Wohnsitz in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Twitter Inc. geschäftlich tätig wird, übertragen und dort gespeichert und genutzt.

Twitter verarbeitet dabei zum einen Ihre freiwillig eingegebenen Daten wie Name und Nutzername, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder die Kontakte Ihres Adressbuches, wenn Sie dieses hochladen oder synchronisieren.
Zum anderen wertet Twitter aber auch die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichert und verarbeitet vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzer schicken und kann Ihren Standort anhand von GPS-Daten, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.
Zur Auswertung benutzt die Twitter Inc. unter Umständen Analyse-Tools wie Twitter- oder Google-Analytics. Der Landtag von Baden-Württemberg hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Twitter Inc. und wurde über einen solchen potentiellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools dieser Art von der Twitter Inc. für den Account des Landtags von Baden-Württemberg eingesetzt werden, hat der Landtag von Baden-Württemberg dies weder in Auftrag gegeben, noch abgesegnet oder sonst in irgendeiner Art unterstützt. Auch werden die ihm bei der Analyse gewonnenen Daten nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Tweet-Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Link-Klicks durch einen bestimmten Tweet, sind für den Landtag von Baden-Württemberg über seinen Account einsehbar. Überdies hat der Landtag von Baden-Württemberg keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools auf seinem Twitter-Account zu verhindern oder abzustellen.

Schließlich erhält Twitter auch Informationen, wenn Sie z.B. Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sog. „Log-Daten” kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Über in Webseiten eingebundene Twitter-Buttons oder -Widgets und die Verwendung von Cookies ist es Twitter möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Twitter-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden.

Dadurch, dass es sich bei der Twitter Inc. um einen außereuropäischen Anbieter handelt, der eine europäische Niederlassung nur in Irland hat, ist dieser nach eigener Lesart nicht an deutsche Datenschutzvorschriften gebunden. Dies betrifft z.B. Ihre Rechte auf Auskunft, Sperrung oder Löschung von Daten oder die Möglichkeit einer Verwendung von Nutzungsdaten für Werbezwecke zu widersprechen.
Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie bei den allgemeinen Einstellungen Ihres Twitter-Kontos sowie unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablet-Computer) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff von Twitter auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten etc. beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.
Weitere Informationen zu diesen Punkten sind auf den folgenden Twitter-Supportseiten vorhanden:

  • https://support.twitter.com/articles/105576#
  • https://help.twitter.com/de/search?q=datenschutz


Über die Möglichkeit, eigene Daten bei Twitter einsehen zu können, können Sie sich hier informieren:

  • https://support.twitter.com/articles/20172711#

Informationen über die von Twitter zu Ihnen gezogenen Rückschlüsse finden Sie hier:

  • https://twitter.com/your_twitter_data

Informationen zu den vorhandenen Personalisierungs- und Datenschutzeinstellmöglichkeiten finden Sie hier (mit weiteren Verweisen): https://twitter.com/personalization
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, über das Twitter-Datenschutzformular oder die Archivanforderungen Informationenanzufordern: https://support.twitter.com/forms/privacy

  • https://support.twitter.com/articles/20170320#

 

2. Vom Landtag von Baden-Württemberg verarbeitete Daten:

Auch der Landtag von Baden-Württemberg verarbeitet Ihre Daten. Zwar erhebt er selbst keine Daten über seinen Twitter-Account. Auch bei einer ggfs. zukünftig folgenden Einbindung der Tweets des Landtags von Baden-Württemberg auf seiner Homepage werden nicht die IP-Adressen der Seitenbesucher an die Twitter Inc. übertragen.
Die von Ihnen bei Twitter eingegebenen Daten, insbesondere Ihr Nutzername und die unter Ihrem Account veröffentlichten Inhalte, werden von uns aber insofern verarbeitet, als wir Ihre Tweets gegebenenfalls re-tweeten oder auf diese antworten oder auch von uns aus Tweets verfassen, die auf Ihren Account verweisen. Die von Ihnen frei bei Twitter veröffentlichten und verbreiteten Daten werden so vom Landtag von Baden-Württemberg in sein Angebot einbezogen und seinen Followern zugänglich gemacht.


3. Rechte, Dokumentation, Evaluation:

Bei Fragen zu unserem Informationsangebot können Sie uns unter landtagspressestelle@landtag-bw.de erreichen. Ihre Rechte auf Auskunft, Sperrung oder Löschung von Daten können Sie bei unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten geltend machen: behoerdlicher.datenschutzbeauftragter@landtag-bw.de

Diese Datenschutzerklärung finden Sie hier in der jeweils geltenden Fassung. Der entsprechende Link wird Ihnen über unseren Twitter-Account einmal im Quartal mitgeteilt
Im Fall von Änderungen der Datenschutzerklärung finden Sie die Vorversionen HIER.

Das dem Angebot zugrunde liegende Konzept finden Sie unter Punkt 3.) unten
Es wird einmal im Quartal von uns hinsichtlich des Ob und Wie der Nutzung evaluiert. Die Nutzer werden von uns regelmäßig hinsichtlich der Risiken für ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung sensibilisiert.
Weitere Informationen zu Twitter und anderen Sozialen Netzen und wie Sie Ihre Daten schützen können, finden Sie auch auf youngdata.de.

 

2. Landtag von Baden Württemberg Twitter - Datenschutzfolgeabschätzung

Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist nach der allgemeinen Regel des Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dann vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen macht die Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten im Vorgriff auf und in Anlehnung an die erst am 25. Mai 2018 anzuwendende DSGVO zur Pflicht. Die Richtlinie ist abrufbar unter:

  • https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/02/DE_Richtlinie-zur-Nutzung-sozialer-Netzwerke-durch-%C3%B6ff.-Stellen-20200205.pdf

Das Twitter-Angebot des Landtags von Baden-Württemberg selbst löst diese Folge aufgrund des nur sehr geringen Umfangs seiner eigenen Datenverarbeitung (vgl. insoweit die Datenschutzerklärung unter Punkt 1.) oben) nicht aus, insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei seinen Tweets hauptsächlich um ein reines Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt, und bei einem Bezug zu anderen Twitterern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben (Nutzername und Tweets).

Jedoch stellt aus Sicht des Landtags von Baden-Württemberg (in Anlehnung an die Sicht des LfDI) die Twitternutzung ansich aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch die Twitter Inc. zu Werbezwecken u.Ä., eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung (durch Twitter) vorzunehmen ist.

Denn durch die Nutzung eines Twitter-Accounts begibt sich der jeweilige Nutzer unter die systematische Beobachtung durch die Twitter Inc. Hierbei können auch sensitive Daten wie politische Einstellungen, die sexuelle Orientierung oder gesundheitliche Probleme offenbart werden, die miteinander verknüpft und zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden können. Auch besonders schutzwürdige Personen wie etwa Jugendliche können Twitter-Nutzer und damit Betroffene sein. Selbst beim bloß passiven Mitlesen von Twitter ohne eigenen Account können durch die Erhebung von Log-Daten sensible Daten erhoben werden, etwa durch die vorher besuchten Webseiten oder die Standortdaten des Nutzers.
Dies gilt umso mehr, als dass die Twitter Inc. nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden kann. Da die Daten deutscher Nutzer nicht innerhalb Deutschlands, sondern in Irland verarbeitet werden, bestehen höheren Hürden für den Zugang zu (gerichtlichem) Rechtsschutz als bei einem in Deutschland ansässigem Unternehmen.

Der Landtag von Baden-Württemberg geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die ein Soziales Netzwerk zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Daher hat er sich selbst zur Vorgabe gemacht, eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge vorzunehmen, vergleichbar mit der Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO (vgl. dazu die Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch Öffentliche Stellen).

Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass der Landtag von Baden-Württemberg die Datenschutzkonformität der Produkte der Twitter Inc. bestätigt oder garantiert (vgl. dazu auch die Datenschutzerklärung des Landtags von Baden-Württemberg). Dies kann er unter den gegebenen Umständen nicht leisten. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass er sich und anderen die Risiken Sozialer Netzwerke bewusst macht. So will der Landtag von Baden-Württemberg die Nutzung dieser Angebote durch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere öffentliche Stellen begleiten und unterstützen. Aktuell sind die Sozialen Netzwerke in vielen Punkten aus datenschutzrechtlicher Sicht verbesserungsbedürftig. Die eigene
Präsenz des Landtag von Baden-Württemberg sorgt dafür, dass eine große Gruppe von Nutzern erreicht, begleitet und beraten wird, die auf anderen Wegen, z.B. über die Homepage oder mithilfe von Broschüren etc., nicht erreichbar ist. Gleichzeitig werden den Twitter-Nutzern durch Verweise auf die Homepage des Landtags von Baden-Württemberg u.a. alternative, datenschutzfreundlichere Kommunikationswege aufgezeigt.
Auf die Risiken, die generell mit der Nutzung Sozialer Medien einhergehen, werden die Nutzer zudem nicht nur in der Datenschutzerklärung des Twitter-Accounts des Landtag von Baden-Württemberg hingewiesen, sondern auch durch regelmäßige Aktionen zur Sensibilisierung und Aufklärung auf unserer Homepage und auf dem Twitter-Account.

Zu diesen Maßnahmen hat der Landtag von Baden-Württemberg sich (und andere öffentliche Stellen) – seiner Richtlinie gemäß – in seinem Nutzungskonzept (selbst) verpflichtet, welches Sie unter Punkt 3.) unten finden. Vor- und Nachteile der Twitter-Nutzung werden danach regelmäßig unter Einbeziehung der Nutzungsbedingungen der Twitter-Inc. evaluiert.
Die Twitternutzung ist damit in ein Maßnahmenpaket eingebettet. Die Abschätzung der Folgen der Twitternutzung des Landtag von Baden-Württemberg stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:

1.) Risikoidentifikation:

Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von Twitter einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Twitter-Nutzung des Landtags von Baden-Württemberg. Auch wird durch die Tweets des Landtags von Baden-Württemberg selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.
Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem Twitter-Account des Landtags von Baden-Württemberg oder anderen Accounts verarbeitet werden – nämlich die Tweets oder/und der Accountname eines Twitterers – schon öffentlich/ allgemein zugänglich/ frei im Internet verfügbar.

Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf der Twitterseite des Landtags von Baden-Württemberg und die Wechselbeziehung einer breiteren/“spezifischeren“ Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so u.U. eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion.

Auch dadurch, dass der Landtag von Baden-Württemberg anderen Accounts folgt oder diese ihm, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den jeweiligen Twitterer; so lässt sich z.B. das Interesse am Datenschutz an der Follower-Eigenschaft oder regelmäßigen Beiträgen ablesen.

Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die Nutzer Logdaten durch Twitter erhoben. Durch die eigene Twitternutzung erhöht der Landtags von Baden-Württemberg also die Menge der Daten, die von der Twitter Inc. verwendet und ausgewertet werden.

 

2.) Risikoanalyse:

Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch die Twitter Inc. und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.

Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch die Twitter Inc. selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das Twitter-Profil des Landtags von Baden-Württemberg nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Denn die Daten sind zu einem wesentlichen Teil schon für die Twitter Inc. verfügbar. Insbesondere entsteht durch das Angebot des Landtags von Baden-Württemberg kein Zwang, einen Twitter-Account zu
erstellen, da genügend alternative Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zum Landtag von Baden-Württemberg bestehen.

Auch wird durch die kontinuierliche Redaktion der Inhalte und der Nutzerbeiträge stets versucht, hasserfüllte Debatten zu vermeiden und wiederholte Verstöße gegen die Netiquette (siehe unter Punkt 5.) unten) mit Löschung der Tweets und Sperrung der Twitter-Accounts zu ahnden, sodass auch insoweit die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens nur sehr begrenzt ist.

 

3.) Risikobewertung

Insgesamt ist das durch den Twitter-Account des Landtags von Baden-Württemberg verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel (vgl. dazu das Kurzpapier Nr. 5 der Datenschutzkonferenz zur Datenschutzfolgenabschätzung) einzustufen.
Zudem ist die Durchführung von Abhilfemaßnahmen möglich, die das Risiko weiter senken. Hierzu zählt etwa das Einwirken des Landtags von Baden-Württemberg auf die Anbieter. Ein Großteil dieser Maßnahmen liegt allerdings in der Sphäre des Nutzers: So besteht bei einer Twitternutzung nicht die Pflicht zum Führen eines Klarnamens. Außerdem kann sich der Nutzer durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen seines Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos.

Auf diese Möglichkeiten wird der Landtag von Baden-Württemberg in seinen Sensibilisierungsmaßnahmen, zu denen er sich in seinem Nutzungskonzept verpflichtet hat, regelmäßig hinweisen.
Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen bei ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts. Der Landtag von Baden-Württemberg hat hier für die Nutzung seines Angebots eine Netiquette (siehe unter Punkt 5.) unten) formuliert, auf deren Einhaltung er bei der Betreuung der Seite achten wird.

 

4.) Ergebnis

Die Twitternutzung durch den Landtag von Baden-Württemberg ist angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Der Landtag von Baden-Württemberg verpflichtet sich, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, zu wiederholen und ggfls. fortzuentwickeln

 

3. Landtag von Baden-Württemberg – Twitter Nutzungskonzept

Der Landtag von Baden-Württemberg ist die demokratische Volksvertretung von Baden Württemberg. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Der Landtag kann mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten Gesetze beschließen. Die Landesverfassung kann vom Landtag geändert werden. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landtags besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane: Er wählt in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung. Außerdem wählt er den Präsidenten und die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Auch die Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofes, des Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bürgerbeauftragten erfordert die Zustimmung des Landtags.

Um eine transparente Kommunikation des Parlamentarismus zu garantieren, ist im Landtag von Baden-Württemberg das Referat I/4 – ‚Presse- und Öffentlichkeitsarbeit‘ mit der Aufgabe betraut, über alle relevanten Abläufe des Landtags zu informieren. Hierzu gibt es im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die klassischen Instrumente der Pressemeldung, Broschüren, Faltblätter, Dokumentationen. Darüber hinaus gewinnen aber auch digitale Formate wie unsere Webseite und Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Instagram zunehmend an Bedeutung.

Mit diesem Nutzungskonzept übernimmt der Landtag von Baden-Württemberg, der Richtlinie „Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen“ [der Link findet sich unter Punkt 1.) oben] des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten entsprechend, die von ihm formulierte Verantwortung und Vorbildfunktion öffentlicher Stellen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung und Datenschutz- Folgenabschätzung (siehe unter Punkt 2.) oben) der Twitter-Nutzung.

 

1. Twitter

Twitter (englisch für „Gezwitscher“) ist ein Soziales Netzwerk für Kurznachrichten (Mikroblogs). Registrierte Nutzer können über diesen Dienst kostenlos kurze Nachrichten veröffentlichen. Diese Tweets haben eine begrenzte Länge und sind in der Regel für jedermann sichtbar. Die Benutzer können sich bei anderen Benutzern als „Follower“ registrieren, so dass sie deren Textnachrichten empfangen.
Mehr Informationen zu Twitter finden Sie hier:

  • https://about.twitter.com/de.html

Vorteile von Twitter sind seine große Reichweite und – im Gegensatz zu manch anderen Sozialen Netzwerken – seine Lesbarkeit ohne die Notwendigkeit einer eigenen Anmeldung für den Nutzer, sowie die Nutzbarkeit ohne Verwendung eines Klarnamens.


2. Zweck der Nutzung

Mit der Einrichtung des Twitter-Accounts des Landtags von Baden-Württemberg werden die bestehenden Instrumente der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – wie etwa Pressemeldungen, Pressekonferenzen, die Darstellung auf der Homepage, Printprodukte und die Dauerausstellung für Bürger – sinnvoll ergänzt.
Gerade im Hinblick auf die Zielgruppe der jüngeren Menschen haben wir festgestellt, dass diese Generation besser und direkter über Twitter als über andere Medien zu erreichen ist. Insbesondere sind wir als demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg auf eine Verbreitung an alle Altersgruppen und in allen von den Bürgerinnen und Bürgern genutzten Formen angewiesen. Dies können die schwindende Zahl der Tageszeitungsleser*innen nicht mehr gewährleisten. Eine Verbreitung über die neuen digitalen Kanäle ist darum unerlässlich.

 

3. Art und Umfang der Nutzung

Der Twitter-Account stellt den Nutzer*innen landtagsrelevante, aktuelle Informationen bereit und dient dem Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als zusätzlicher Kommunikationskanal. Plenarsitzungen, Ausschüsse, Untersuchungsausschüssen, Veranstaltungen, politische Bildungsangebote, Öffnungszeiten, allgemeine Kontaktdaten und ausgewählte Ansprechpartner*innen des Landtags von Baden-Württemberg Stuttgart werden dargestellt.
Regelmäßige Inhalte sind:

  • Überparteiliche Informationen zu Plenarsitzungen, Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen etc.
  • Überparteiliche Veranstaltungshinweise sowie Berichte von Veranstaltungen.
  • Überparteiliche Beiträge aus dem Landtag mit Fotos bzw. Videos
  • Überparteiliche Beiträge zu Veranstaltungen im Landtag oder in Kooperation mit dem Landtag von Baden-Württemberg
  • Überparteiliche Beträge zur Arbeit des Landtags
  • Überparteiliche Beiträge zur (landes-)politischen Bildung sowie zu aktuellen, im Landtag behandelten Themen.
  • Überparteiliche Beiträge über interparlamentarische Zusammenarbeit.

Alle Beiträge werden öffentlich gemacht, so dass eine besondere Registrierung der Nutzer*innen auf Twitter nicht erforderlich ist.

 

4. Verantwortlichkeiten für die redaktionelle/technische Betreuung

Die Verantwortlichkeit für die redaktionelle Betreuung liegt bei der Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg und dem Direktor des Landtags, sowie der Referatsleitung Öffentlichkeitsarbeit (gabriele.renz@landtag-bw.de).

 

5. Alternative Kontaktmöglichkeiten

Twitter ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, um mit dem Landtag von Baden-Württemberg in Kontakt zu treten oder Informationen zu erhalten. Die über Twitter angebotenen Informationen können z. B. auch über unsere Webseite unter http://www.landtag-bw.de abgerufen werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

  • Mit allen Anfragen können Sie sich grundsätzlich an unseren zentralen Posteingang landtagspressestelle@landtag-bw.de wenden.

Hinweis: Die Kommunikation per E-Mail erfolgt standardmäßig unverschlüsselt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass Dritte Inhalte einer E-Mail zur Kenntnis nehmen können.

  • Bei telefonischen Anfragen wenden Sie sich bitte an die 0711 / 2063-0. Die Telefonzentrale ist rund um die Uhr besetzt.
  • Besucheradresse / Postanschrift: Konrad-Adenauer Straße 3, 70173 Stuttgart

 

6. Selbstverpflichtung

Dieses Nutzungskonzept wird im Internet veröffentlicht und einmal jährlich von uns hinsichtlich auf Erforderlichkeit und Ausmaß der Nutzung evaluiert.
Die Nutzer werden von uns regelmäßig hinsichtlich der Risiken für ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung sensibilisiert. Dies kann beispielsweise durch Hinweise auf aktuelle Daten-schutzthemen, auf Beiträge zum Datenschutz oder durch Hinweise auf entsprechende Informa-tionsangebote erfolgen.

 

4. Twitter Disclaimer

Disclaimer zur Nutzung von Twitter durch den Landtag von Baden-Württemberg:
Abonnieren anderer Twitter-Nutzer Das Abonnieren anderer Twitter-Nutzer durch den Landtag von Baden Württemberg beinhaltet keinerlei Aussage über das Verhältnis des Landtags von Baden-Württemberg zu diesen Nutzern oder den von diesen veröffentlichten Inhalten. Insbesondere bedeutet es keine Zustimmung oder Empfehlung für seine Follower. Vielmehr sieht der Landtag von Baden-Württemberg das Abonnieren anderer Nutzer als eine Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Organen, Personen und Institutionen zur schnellen Verbreitung und Kenntnis von Informationen, die einen landtagsrelevanten Bezug aufweisen. Dies bedeutet auch, dass der Landtag von Baden-Württemberg nicht automatisch alle seine Follower abonnieren wird. Auch durch das Nicht-Abonnieren eines Nutzers durch den Landtag von Baden-Württemberg hat keinen Aussagegehalt, insbesondere bedeutet es keine Ablehnung und kein Desinteresse des Landtags von Baden-Württemberg gegenüber dem jeweiligen Nutzer.

Art und Weise und Zweck der Nutzung Der Landtag von Baden Württemberg nutzt seinen Account hauptsächlich für eigene Tweets und Retweets im Rahmen der von ihm in seinem Nutzungskonzept (siehe unter Punkt 3.) oben) geschilderten Weise. Er wird in ausgewählten Fällen auch über direkte Nachrichten kommunizieren und auf Retweets und Kommentare antworten, soweit es hier um den Austausch von Informationen zu datenschutzrelevanten Themen geht. Eingaben, Beschwerden und ähnliche, nicht der Öffentlichkeitsarbeit und Information zuzurechnende Inhalte wird der Landtag von Baden-Württemberg über Twitter nicht zur Kenntnis nehmen und nicht beantworten. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten auf unserer Homepage: www.landtag-bw.de

Twitter und Datenschutz Die Nutzung von Twitter durch den Landtag von Baden-Württemberg beinhaltet keine Befürwortung dieses Mediums oder des Unternehmens oder der Datenschutzerklärung der Twitter Inc.
Der Landtag von Baden-Württemberg empfiehlt allen Nutzern, sich über die Verarbeitung ihrer Daten durch Twitter zu informieren und ihre Privatsphäre so gut es geht zu schützen: Dies beinhaltet die Lektüre der Datenschutzerklärung der Twitter Inc. Wesentliche Gesichtspunkte sind auch in der eigenen Datenschutzerklärung des Landtags von Baden-Württemberg zu seiner Twitternutzung (siehe unter Punkt 1.) oben) zusammengefasst.

Zudem sollte jeder Nutzer zumindest folgende Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre vornehmen:

  • Eröffnung des Nutzerkontos nur mit den zwingend notwendigen Daten, am besten unter Nutzung eines Pseudonyms
  • Deaktivierung der Widget-Funktion
  • Verhinderung des seitenübergreifenden Trackings (zum Beispiel durch Nutzung des Ghostery-AddOn im Browser)

 

5. Netiquette – Landtag von Baden-Württemberg

Herzlich willkommen auf dem Twitter Account des Landtags von Baden-Württemberg!

Auf dieser Seite informiert die Pressestelle des Landtags über die Arbeit des Landtags von Baden-Württemberg. Dabei geht es zum einen um aktuelle Themen rund um den Parlamentsbetrieb, zum anderen um Einblicke in die tägliche Arbeit der Landtagspräsidentin, der Abgeordneten sowie der Ämter und Menschen, die am parlamentarischen Betrieb des Landtags mitarbeiten.

Genauso wichtig wie die Information ist uns, der Social-Media-Redaktion (kurz: Team LandtagBW) in der Pressestelle, der Dialog mit Ihnen.

 

Wir freuen uns über konstruktive und sachliche Diskussionen auf dieser Seite.

Kommentare zu den veröffentlichten Inhalten sind ausdrücklich erwünscht, themenfremde Beiträge oder Kommentare nicht. Wir bitten darum, Links sparsam zu verwenden. Verlinkungen auf Profile oder Websites ohne eigenen, erklärenden Beitrag oder mit schlichtem Verweischarakter sind im Interesse des Dialogs nicht zulässig, unabhängig vom Themenbezug.

Kommentarfluten oder Wiederholungen gleicher Inhalte unter verschiedenen Beiträgen stören und werden als Spam behandelt, also gelöscht.

 

Wir wünschen uns Rücksicht und Respekt.

Ein respektvolles Miteinander ist wie überall die Grundlage für einen konstruktiven Dialog. Wir bitten deshalb, auf Beleidigungen, Herabwürdigungen, Verleumdungen und persönliche Provokationen zu verzichten, ebenso auf üble Nachrede, Schmähungen von Personen oder Organisationen. Gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Beiträge haben hier ebenso wenig Platz wie vulgäre Kommentare.

Wir behalten uns vor, Äußerungen und Beiträge, die gegen geltendes Recht oder unsere Netiquette verstoßen, zu löschen. Insbesondere Beleidigungen oder solche Inhalte, die Persönlichkeitsrechte, Rechte Dritter oder Urheberrechte verletzen, sowie Spam und Werbung werden ohne Ausnahme entfernt.

 

Bitte vergessen Sie nicht: Hier kommunizieren Menschen.

In diesem Kanal kommunizieren Menschen mit den unterschiedlichsten Hintergründen und Meinungen miteinander. Behandeln Sie Ihr Gegenüber so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Bedenken Sie bitte dabei: Sarkasmus und Ironie führen in virtuellen Gesprächen schnell zu Missverständnissen.

Beachten Sie außerdem, dass alles, was Sie auf diesem Twitter -Account veröffentlichen, mit Ihrem Twitter-Profil als Absender verknüpft und öffentlich sichtbar ist.

 

Fragen zur Netiquette oder unserem Angebot nehmen wir gerne über das unter „Info“ genannte Postfach entgegen.

Danke für Ihr Verständnis – und auf einen guten Dialog!

 
27. August 2018
XSCHLIESSEN

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Dienstag - Donnerstag von 14 - 16 Uhr

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E-Mail: bsd@landtag-bw.de

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Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit steht den Vertreterinnen und Vertretern der Medien als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Tel: +49 711 2063 268
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