Kleine Anfrage
Wolf Krisch Die Republikaner
07.03.2001

Drs 12/6045

Verwendung des Landeswappens zur Werbung im Landtagswahlkampf durch die SPD

Ich frage die Landesregierung:

 

  1. Trifft es zu, daß die SPD mit Großplakaten im Landtagswahlkampf wirbt, auf denen das Landeswappen abgebildet ist?
  2.  

  3. Falls ja, frage ich die Landesregierung, ob es zutrifft, daß nach geltendem Recht allen politischen Parteien die Verwendung des Landeswappens – insbesondere für Zwecke des Wahlkampfes – untersagt ist?
  4.  

  5. Falls ja, handelt es sich nach Ansicht der Landesregierung im o.g. Fall um eine Rechtsverletzung durch die SPD?
  6.  

  7. Falls ja, wann und auf welche Weise hat die Landesregierung die SPD auf diese Rechtsverletzung hingewiesen?
  8.  

  9. Warum wurde die SPD von seiten der Landesregierung ggf. nicht ultimativ aufgefordert, die o.g. Rechtsverletzung unverzüglich zu beenden und die betreffenden Wahlplakate umgehend zu entfernen?
  10.  

  11. Welche Konsequenzen könnten sich ggf. für die SPD daraus ergeben, daß die Partei den o.g. Rechtsverstoß nicht oder nur verspätet beendet?

 

Stuttgart, den 06.03.01

 

Wolf Krisch MdL

 

Begründung:

 

Das Landeswappen ist für alle Bürger das Sinnbild des Landes und hat damit einen hohen Stellenwert. Die Verwendung des Landeswappens suggeriert eine offizielle und glaubwürdige Aussage. Im Wahlkampf ist die Werbung mit dem Landeswappen bekanntlich untersagt, weil sie eine unzulässige Beeinflussung der Wahl darstellt. Die Verwendung des Landeswappens zu Werbezwecken bei einer Partei zuzulassen hätte unter dem Gleichheitsprinzip die Konsequenz, daß auch alle anderen miteinander konkurrierenden Parteien das Landeswappen verwenden dürften, um gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Die Landesregierung ist hiermit aufgefordert, sich in dieser Frage eindeutig zu erklären.