Kleine Anfrage
Wolf Krisch Die Republikaner
07.03.2001
Drs 12/6045
Verwendung des Landeswappens zur Werbung im Landtagswahlkampf durch die SPD
Ich frage die Landesregierung:
Stuttgart, den 06.03.01
Wolf Krisch MdL
Begründung:
Das Landeswappen ist für alle Bürger das Sinnbild des Landes und hat damit einen hohen Stellenwert. Die Verwendung des Landeswappens suggeriert eine offizielle und glaubwürdige Aussage. Im Wahlkampf ist die Werbung mit dem Landeswappen bekanntlich untersagt, weil sie eine unzulässige Beeinflussung der Wahl darstellt. Die Verwendung des Landeswappens zu Werbezwecken bei einer Partei zuzulassen hätte unter dem Gleichheitsprinzip die Konsequenz, daß auch alle anderen miteinander konkurrierenden Parteien das Landeswappen verwenden dürften, um gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Die Landesregierung ist hiermit aufgefordert, sich in dieser Frage eindeutig zu erklären.