Fraktionen
Im Landtag von Baden-Württemberg sind für die Wahlperiode von 2021 bis 2026 die Fraktionen von GRÜNE, CDU, SPD, FDP/DVP und AfD vertreten. Die Fraktionen sind die politischen Gliederungen, in denen die Abgeordneten derselben Partei zusammengeschlossen sind. In den Fraktionen formiert sich die politische Haltung der Abgeordneten einer Partei zu den im Plenum und den Ausschüssen anstehenden Entscheidungen und Debatten. Aus den Fraktionen, denen - ihrer zahlenmäßigen Stärke entsprechend - ein Stab von Fachleuten des parlamentarischen Beratungsdienstes zur Verfügung steht, geht ein großer Teil der politischen Initiativen für die Parlamentsarbeit hervor.
Die Fraktionen haben das Vorschlagsrecht oder Benennungsrecht bei einer Vielzahl von Personalentscheidungen, beispielsweise für die Besetzung der Landtagsausschüsse, für den Vorsitz in den Ausschüssen oder für die Wahl der Präsidentin oder der Präsidenten sowie der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten. Sie können Gesetzentwürfe und andere Anträge einbringen, die von der oder dem Fraktionsvorsitzenden namens der Fraktion unterzeichnet sind.
Für die verschiedenen Sachgebiete der Landespolitik haben die Fraktionen Arbeitskreise gebildet, die vor allem Initiativen der Fraktionen vorbereiten und die Beratungen der Ausschüsse begleiten.