Sohn eines Arztes
Volksschule
1895
Gymnasium
1904
Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger
1905
Studium der Verwaltungs- und Rechtswissenschaften in Hessen und Bayern
1906
Mitglied der Studentenverbindung Corps Starkenburgia
1910
Referendarexamen
1910
Vorbereitungsdienst und Staatsexamen
1913
Assessorexamen
1914
Regierungsassessor in der Provinzial-Direktion Oberhessen in Gießen, Leiter der Abteilung Allgemeine Industriebelange beim Wirtschaftsamt Hessen und Hessen-Nassau
1914
Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg
1918
Promotion über das Thema »Die Todeserklärung Kriegsverschollener nach deutschem, österreichischem, ungarischem, türkischem und bulgarischem Recht«
ab 1918
Leiter der Demobilisierungsbehörde für Groß-Hessen in Frankfurt am Main
ab 1922
Regierungsrat und ständiger Hilfsarbeiter bei dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft in Darmstadt
ab 1926
Oberregierungsrat und Vortragender Rat im hessischen Arbeits- und Wirtschaftsministerium
ab 1929
Tätigkeit im Reichsarbeitsministerium (Reichsversicherungsamt) in Berlin
1930
Vortragender Rat im hessischen Arbeits- und Wirtschaftsministerium und Vorsitzender im hessischen Oberversicherungsamt
nach 1934
Tätigkeit bei der Darmstädter Bausparkasse Deutsche Bau- und Siedlungsgemeinschaft als Werbeorganisator für Baden
Oktober 1938
Umzug nach Heidelberg
1945
Kommissarischer Landrat des Landkreises Buchen
Oktober 1946
Vorsitzender der Spruchkammern Karlsruhe und Bruchsal, wegen der Nichtangabe seiner NSDAP-Mitgliedschaft von der US-Militärregierung abgesetzt
07.02.1948
Wahl zum Landrat des Landkreises Sinsheim
Am 3. August 1948 wird gegen Bernheim ein Dienststrafverfahren wegen der Nichtbeachtung von Weisungen eingeleitet. Am 23. Dezember 1948 wird das Verfahren eingestellt und Bernheims Versetzung in den Ruhestand wegen »geistiger Schwäche« eingeleitet. Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt am 1. Februar 1949. Bernheim klagt am 17. Februar 1949 vor dem Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe gegen diese Entscheidung. Am 7. Februar 1950 hebt der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe Bernheims Versetzung in den Ruhestand auf und verurteilt das Land Württemberg-Baden zu seiner Wiedereinstellung und zur Zahlung der zurückbehaltenen Bezüge. Am 23. Juni 1950 schließen Bernheim und der Landkreis Sinsheim einen Vergleich, und Bernheim geht endgültig in den Ruhestand.