Der Landtag
Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes und oberstes Organ der politischen Willensbildung. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes über politische Fragen, wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, sie beschließen Gesetze und den Landeshaushalt, kontrollieren die vollziehende Gewalt (Exekutive). Dabei sind Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.
Informieren Sie sich im folgenden Bereich über die Funktionen und Arbeitsweisen des Landtages, sowie seine Gremien, Abgeordneten und Fraktionen.

Das Parlament - Gesetzgebung, Wahl, Kontrolle
Gesetze zu verabschieden ist die vornehmste und wichtigste Aufgabe der demokratischen Volksvertretung. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Die dritte, rechtsprechende Gewalt (Judikative)...

Die Arbeitsweise - Instrumente und Wege
Der Landtag kontrolliert das Handeln der Regierung. Dieser Verfassungsauftrag macht einen wesentlichen Teil des Alltagsgeschehens im Landesparlament aus. Dem Landtag steht hierfür ein vielfältiges Instrumentarium an Einwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung, etwa das Recht...

Die Gremien - Präsidium und Ausschüsse
Im Sinne einer effizienten Arbeitsteilung und gründlichen Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlüsse setzt der Landtag eine ganze Reihe von Gremien, Ausschüssen und Kommissionen ein.

Die Abgeordneten - Kurzbiografien, Sitzordnung, Wahlkreise
Wer vertritt welchen Wahlkreis im Landtag von Baden-Württemberg? Wer gehört welcher Partei an? Welchen beruflichen Hintergrund haben die Volksvertreter? Solche Informationen über Abgeordnete kann man hier schnell erfahren.

Die Fraktionen - GRÜNE, CDU, SPD, FDP/DVP und AfD
Im Landtag von Baden-Württemberg sind für die Wahlperiode von 2016 bis 2021 die Fraktionen von GRÜNE, CDU, SPD, FDP/DVP und AfD vertreten. Die Fraktionen sind die politischen Gliederungen, in denen die Abgeordneten derselben Partei zusammengeschlossen sind. In den Fraktionen...

Petitionen - Auch online möglich
Es ist ein Recht, das allen zusteht, das Petitionsrecht. Und es bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.

Transparenzregister
Im Transparenzregister sind Organisationen und Verbände aufgeführt, die gegenüber dem Landtag, seinen Gremien, seinen Fraktionen, seinen Mitgliedern oder der Landesregierung oder ihren Mitgliedern Interessen vertreten wollen.