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Geschäftsordnung

Im Parlament treffen unterschiedliche politische Vorstellungen und Ziele aufeinander. Für den Ablauf des Geschehens sind deshalb genaue formale Regeln notwendig - eben eine Geschäftsordnung. Festgelegt werden zum Beispiel das Frage- und Antragsrecht der Abgeordneten und Fraktionen, die Stellung und Arbeitsweise der Ausschüsse oder der Ablauf der Plenarsitzungen.

Zu Beginn der Legislaturperiode gibt sich der Landtag die Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit selbst - spätere Änderungen sind nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Das soll zum einen gewährleisten, dass die Parlamentsarbeit kontinuierlich verlaufen kann und nicht von kurzfristigen Zufallsmehrheiten abhängt. Zum anderen soll der Minderheit im Parlament ein gewisser Schutz zukommen.

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