Landtag_BW_Logo.svg (Bildwortmarke: Landtag Baden-Württemberg)
de
  • EN
  • FR
  • IT
  • ES
  • Leichte Sprache
  • Kontrastversion
RZ_JungerLandtagBW_Logo_RGB_107x49.png
de
  • EN
  • FR
  • IT
  • ES
  • Leichte Sprache
  • Aktuelles
    • Presse­mitteilungen
    • WERTSACHEN
    • Termine
    • Tagesordnungen
    • Begegnungen
    • Beschlüsse
    • Namentliche Abstimmungen
    • dpa Nachrichten
      • Rechtliche Hinweise zu den dpa Nachrichten
    • Presse
    • Stellenportal
      • Aktuelle Jobangebote
      • Allgemeine Informationen
      • Berufe im Landtag
      • Was wir bieten
      • Ausbildung und Praktika
  • Der Landtag
    • Abgeordnete
      • Abgeordnetenprofile
      • Wahlen
      • Wahlkreiskarte
      • Diäten
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
    • Parlament
      • Plenum
        • Vollversammlung
        • Geschäftsordnung
      • Gesetzgebung
      • Wahlfunktion
      • Volksbegehren
      • Haushaltsrecht
      • Anfragen & Anträge
      • Ausschüsse
        • Fachausschüsse
        • Petitionsausschuss
        • Untersuchungsausschuss
        • Enquetekommission
      • Präsidium
      • Landtagspräsidentin
        • Reden und Interviews
      • Verwaltung
        • Landtagsdirektorin
      • Gedenkbuch
      • Wahlsystem
      • Landtagswahlen
        • Landtagswahl 2021
        • Landtagswahl 2016
        • Landtagswahl 2011
      • Parlamentsreform
      • Andere Parlamente
      • Glossar
    • Landtagspräsidentin
    • Fraktionen
      • Arbeitsweise
      • Vorsitzende
      • Arbeitskreise
      • Berater
    • Gremien
      • Präsidium
      • Ausschüsse
        • Ständiger Ausschuss
        • Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
        • Ausschuss für Finanzen
        • Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport
        • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
        • Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
        • Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
        • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
        • Ausschuss für Verkehr
        • Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
        • Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen
        • Ausschuss für Europa und Internationales
        • Petitionsausschuss
        • Wahlprüfungsausschuss
        • Parlamentarisches Kontrollgremium
        • Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament)
      • Oberrheinrat
      • Untersuchungsausschüsse/Enquetekommissionen
    • Landtagsgebäude
      • Haus des Landtags
        • Virtueller Rundgang
        • Flug Landtag
        • Kunst im HdL
        • Konferenzsäle HdL
        • Sanierung Landtagsgebäude
        • VR - Demo
        • Raum der Stille
      • Haus der Abgeordneten
        • Kunst im HdA
      • Bürger- und Medienzentrum
        • Dauerausstellung
        • Konferenzsäle BMZ
        • Kunstwerk "Der Volksvertreter"
        • Daten und Fakten
        • Pressemitteilungen
        • Eröffnung und Bürgerfest
        • Entstehung Bürger- und Medienzentrum
    • Bürgerbeauftragte
    • Petitionen
      • Online-Petition
      • Petitionshilfe
    • Transparenzregister
      • Formular
      • Übersicht
      • Hinweise zum Transparenzregister
  • Besucher
    • Digitale Angebote
      • Livestream und Mediathek
      • Virtueller Rundgang mit Führung
      • Digitaler Plenartagsbesuch
      • Aufgaben und Arbeitsweise des Landtags in 30 Minuten
    • Besuchsangebote im Landtag
      • Teilnahme an einer Plenarsitzung
      • Schulklassenbesuche
      • Erwachsenenbesuche
      • Führung zu Gedenkbuch und „Hotel Silber“
    • Schulbesuch vom Landtag
    • Architektur- und Kunstführungen
    • Kinderferienprogramm
    • Gedenkbuch
      • Vorwort
      • Personensuche
      • Glossar
      • ePaper
      • Karte
      • Erklärungstext
      • Abbildungsverzeichnis
      • Literaturverzeichnis
      • Archiv-Verzeichnis
    • Hausordnung
    • Lageplan
      • Busparkplätze
  • Dokumente
    • Parlamentsdokumentation
    • Drucksachen
    • Gesetzesbeschlüsse
    • Plenarprotokolle
    • Sach- und Sprechregister
    • Dokumente 1952-1996
    • Parlamentsbibliothek
    • Archiv des Landtags
    • Rechtliche Grundlagen
    • Informationsmaterial
  • Mediathek
    • Videos
    • Landtag Live
      • Landtag Live - barrierefrei
    • Landtagsfilm
    • Hörbuch
    • Nutzungsbedingungen
RZ_JungerLandtagBW_Logo_RGB_107x49.png
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
Zurück zur Übersicht
  1. Startseite
  2. Der Landtag
  3. Transparenzregister
  4. Hinweise zum Transparenzregister

Transparenz­register

Hinweise zum Transparenzregister des Landtags von Baden-Württemberg, zur Eintragungspflicht, zur Zulässigkeit der Interessenvertretung und zum Ausfüllen des Meldebogens

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 4. Februar 2021 das Gesetz über ein Transparenzregister (Transparenzregistergesetz) beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Mai 2021 (Beginn der Wahlperiode des 17. Landtags) in Kraft.

Im Transparenzregister sind Verbände und Organisationen aufgeführt, die gegenüber dem Landtag, seinen Gremien, seinen Fraktionen, seinen Mitgliedern oder der Landesregierung oder ihren Mitgliedern Interessen vertreten wollen. 

Organisationen sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder sonstige Bewegungen, Gruppen, Initiativen oder Netzwerke zur Verfolgung eines planmäßigen Zwecks. Der Verband ist ein Unterfall der Organisation. Zu den Organisationen zählen auch öffentlich-rechtliche Körperschaften. 

Wer als Organisation oder Verband gegenüber dem Landtag, seinen Gremien, seinen Fraktionen, seinen Mitgliedern oder der Landesregierung oder ihren Mitgliedern Interessen vertreten will, muss sich in das Transparenzregister eintragen, wenn 

•    die Interessenvertretung regelmäßig betrieben wird oder 
•    wiederholt erfolgt und auf Dauer angelegt ist oder 
•    für Dritte erfolgt. 

Andernfalls ist die Interessenvertretung unzulässig. Insbesondere soll eine parlamentarische Anhörung einer Organisation oder eines Verbandes nur stattfinden und Parlamentarischen Abenden derselben nur zugestimmt werden, wenn die Organisation oder der Verband im Transparenzregister vollständig eingetragen ist.

Bei unzulässiger Interessenvertretung drohen eine Abmahnung, eine öffentliche Rüge oder der Ausschluss von Anhörungen und parlamentarischen Abenden. 

Keine Pflicht zur Eintragung besteht für Religionsgemeinschaften, Presse und Rundfunk, Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Ausübung ihrer Tätigkeit, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände im Rahmen der Einflussnahme auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, Petenten, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- und Landesebene sowie für politische Parteien. Sie können sich aber freiwillig registrieren. 

Die Interessenvertretung muss grundsätzlich bei jedem Kontakt mit dem Landtag, seinen Gremien, seinen Fraktionen, seinen Mitgliedern oder der Landesregierung oder ihren Mitgliedern durch Angabe von zutreffenden Informationen über die Identität und ggf. die des Auftraggebers sowie des Auftrags offengelegt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Kontaktaufnahme vertraulich oder anonym zum Zwecke der Offenlegung von Tatsachen erfolgt oder die Angaben bereits offenkundig bekannt sind.

Die Pflichten bei der Interessenvertretung gelten generell nicht bei der Geltendmachung von Wahlkreisinteressen, sprich: von örtlich ansässigen Organisationen und Verbänden zu Abgeordneten des Wahlkreises oder, falls der Wahlkreis durch eine oder einen Abgeordneten einer bestimmten Fraktion nicht im Landtag vertreten ist, zu der oder dem Abgeordneten eines räumlich nahen Wahlkreises. In solchen Fällen liegt schon gar keine Interessenvertretung im Sinne des Gesetzes vor.

Wer sich in das Transparenzregister eingetragen hat, muss Änderungen bei den gemachten Angaben möglichst rasch anzeigen oder vornehmen, spätestens jedoch stets zum Ende eines Kalenderjahres.

Eine Löschung des Eintrags ist jederzeit möglich.

Nachfolgend sind zu einigen Punkten des Meldeformulars Antworten auf häufig gestellte Fragen angebracht.

  • „Vorstand und Geschäftsführung“
    Umfasst sämtliche Organe und Gremien einer Organisation/eines Verbands, die mit der Führung der Geschäfte nach innen und der Vertretung der Organisation/des Verbands nach außen betraut sind. Das kann neben dem „Vorstand“ und der „Geschäftsführung“ im vereins- oder handelsrechtlichen Sinne auch jedes andere Leitungsorgan sein, unabhängig davon, ob es sich um haupt- oder ehrenamtliche Vorstände bzw. Geschäftsführungen handelt.
  • „Mitgliederzahl“
    Wenn eine mitgliedschaftlich aufgebaute Organisation vorliegt, ist die tatsächliche Zahl der Mitglieder der Organisation/des Verbands anzugeben. Das schließt natürliche und juristische Personen sowie aktive und passive Mitglieder ein.
  • „Anzahl der angeschlossenen Organisationen/Verbände“
    Anzugeben ist die Anzahl der Organisationen und Verbände, die repräsentiert werden. Das können Verbandsmitglieder im formellen rechtlichen Sinne sein, 
    oder etwa bei formlos gebildeten Organisationen natürliche oder juristische Personen, die ohne formalrechtliche Verbindung vertreten werden.
    Bei Konzernen sind die wesentlichen abhängigen Unternehmen anzugeben, die ggf. selbst lobbyistisch in Baden-Württemberg tätig werden können.
  • „Name der Vertreterinnen oder Vertreter der Organisation/des Verbands“
    Anzuführen sind die Personen, die zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Verbands/der Organisation berufen sind. Bei nicht rechtsfähigen Organisationen sind die Personen anzugeben, die von der Organisation dazu bestimmt wurden, für sie nach außen zu sprechen oder die mit der Interessenvertretung im Sinne des Transparenzregistergesetzes betraut sind.
  • „Anschrift der Geschäftsstelle (einschließlich Telefon-, Faxnummer sowie E-Mail- und Internetadresse)“
    Bei Vorhandensein einer Internetpräsenz ist die Angabe der Internetadresse verpflichtend.
  • „Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn die Interessenvertretung Fremdinteressen betrifft“
    Anzugeben sind die Auftraggeber im Falle der Vertretung von Fremdinteressen. Damit sind unter anderem folgende Beispiele gemeint: 
    -    Lobbyisten, die für eine Organisation tätig werden,
    -    Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit betreiben,
    -    Institute/Firmen für Politikberatung.
    Diese müssen hier angeben, für wen sie tätig werden.
    Die Auftraggeber müssen selbst auch eine Eintragung vornehmen, wenn die Voraussetzungen für die Eintragungspflicht vorliegen. 
    Denkbar ist aber auch der Fall, dass die Auftraggeber selbst nicht eintragungspflichtig sind. Wenn beispielsweise ein Lobbyist regelmäßig tätig ist, eine bestimmte Organisation ihn aber nur einmalig beauftragt, ist in dem Fall der Lobbyist eintragungspflichtig, der Auftraggeber nicht.
  • „Angaben zu jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung (in Stufen zu je 5.000 Euro)“
    Anzugeben sind die tatsächlichen Kosten für die Interessenvertretung in 5.000-Euro-Stufen. Dazu können auch Personalkosten sowie Kosten für Arbeitsausstattung kommen, wenn ein tatsächlicher Anteil berechenbar ist. Lässt sich der Aufwand für Interessenvertretung nicht gesondert berechnen, ist dies darzulegen.
    Anzusetzen sind die Plankosten für ein Jahr zum Zeitpunkt der Eintragung.
    Findet Interessenvertretung auch außerhalb Baden-Württembergs statt, sind nur die Aufwendungen anzugeben, die sich auf die unmittelbare und mittelbare Interessenvertretung mit Bezug auf Baden-Württemberg beziehen. 
  • „Anmerkungen“
    Hier sind Erläuterungen für die Bearbeitung des Eintrags möglich. Diese werden nicht im Transparenzregister veröffentlicht.

Nach erfolgreichem Versand des Formulars zur Neuregistrierung bzw. zur Änderung eines Eintrags wird der Antragsteller automatisch per E-Mail über den Eingang des Antrags bei der Landtagsverwaltung informiert. Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten, wenden Sie sich bitte an die Landtagsverwaltung: Transparenzregister@landtag-bw.de. 

1. Mai 2021
XSCHLIESSEN

Diese Webseite verwendet Cookies

Cookies dienen der Benutzerführung und der Webanalyse und helfen dabei, die Funktionalität der Webseite zu verbessern, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hier finden Sie uns

Landtag von Baden-Württemberg
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Größere Karte anzeigen So finden Sie zu uns

So erreichen Sie uns

Zentrale
Tel: +49 711 2063 0
Fax: +49 711 2063142402
E-Mail: post@landtag-bw.de
Informationszentrum
Tel: +49 711 2063 2500

Unsere Besucher erreichen uns
Montag - Freitag von 9 - 11.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag von 14 - 16 Uhr

Besucher­dienst
Tel: +49 711 2063 2009
E-Mail: bsd@landtag-bw.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit steht den Vertreterinnen und Vertretern der Medien als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Tel: +49 711 2063 2008
E-Mail: landtagspressestelle@landtag-bw.de

Schreiben Sie uns!

Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes verarbeitet. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Zum Kontaktformular

© Landtag von Baden-Württemberg

  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
  • facebook
  • twitter