Vorsitzende
Dass die Fraktionschefs besonderen Einfluss haben, zeigt schon ein Blick ins Plenargeschehen. Bei fast allen wichtigen Debatten stehen die Vorsitzenden am Rednerpult, oft beginnt die Aussprache mit ihren Beiträgen. Häufig bezeichnet man die Fraktionschefs als die eigentlichen Regisseure des Landtags.
Gewählt werden sie normalerweise am Anfang einer neuen Legislaturperiode von den Mitgliedern ihrer jeweiligen Fraktion, nach bestimmten und von Partei zu Partei unterschiedlichen Zeiträumen stehen Bestätigungen an. Was für die einzelnen Abgeordneten gilt, gilt selbstverständlich auch für die Fraktionsvorsitzenden. Ihr Rollenverständnis hängt weitgehend davon ab, ob sie Vertreter der Regierungsseite oder der Opposition sind: Einmal steht das Unterstützen der Regierungspolitik im Vordergrund, einmal die Kritik an der Regierung. Zur Spitze einer Fraktion gehört auch der sogenannte Vorstand, ebenfalls gewählt von den Fraktionsmitgliedern. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, aus Stellvertretern und aus dem parlamentarischen Geschäftsführer. Dieser hat vor allem organisatorische Aufgaben, d.h., er kümmert sich insbesondere um die parlamentarischen Abläufe. Im Plenum sitzen die Mitglieder der jeweiligen Vorstände in den vorderen Reihen.