Landtag_BW_Logo.svg (Bildwortmarke: Landtag Baden-Württemberg)
de
  • EN
  • FR
  • IT
  • ES
  • Leichte Sprache
  • Kontrastversion
RZ_JungerLandtagBW_Logo_RGB_107x49.png
de
  • EN
  • FR
  • IT
  • ES
  • Leichte Sprache
  • Aktuelles
    • Presse­mitteilungen
    • WERTSACHEN
    • Termine
    • Tagesordnungen
    • Begegnungen
    • Beschlüsse
    • Namentliche Abstimmungen
    • dpa Nachrichten
      • Rechtliche Hinweise zu den dpa Nachrichten
    • Presse
    • Stellenausschreibungen
  • Der Landtag
    • Abgeordnete
      • Abgeordnetenprofile
      • Wahlen
      • Wahlkreiskarte
      • Diäten
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
    • Parlament
      • Plenum
        • Vollversammlung
        • Geschäftsordnung
      • Gesetzgebung
      • Wahlfunktion
      • Volksbegehren
      • Haushaltsrecht
      • Anfragen & Anträge
      • Ausschüsse
        • Fachausschüsse
        • Petitionsausschuss
        • Untersuchungsausschuss
        • Enquetekommission
      • Präsidium
      • Landtagspräsidentin
        • Reden und Interviews
      • Verwaltung
        • Landtagsdirektorin
      • Gedenkbuch
      • Wahlsystem
      • Landtagswahlen
        • Landtagswahl 2021
        • Landtagswahl 2016
        • Landtagswahl 2011
      • Parlamentsreform
      • Andere Parlamente
      • Glossar
    • Landtagspräsidentin
    • Fraktionen
      • Arbeitsweise
      • Vorsitzende
      • Arbeitskreise
      • Berater
    • Gremien
      • Präsidium
      • Ausschüsse
        • Ständiger Ausschuss
        • Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
        • Ausschuss für Finanzen
        • Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport
        • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
        • Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
        • Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
        • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
        • Ausschuss für Verkehr
        • Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
        • Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen
        • Ausschuss für Europa und Internationales
        • Petitionsausschuss
        • Wahlprüfungsausschuss
        • Parlamentarisches Kontrollgremium
        • Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament)
      • Oberrheinrat
      • Untersuchungsausschüsse/Enquetekommissionen
    • Landtagsgebäude
      • Haus des Landtags
        • Virtueller Rundgang
        • Flug Landtag
        • Kunst im HdL
        • Konferenzsäle HdL
        • Sanierung Landtagsgebäude
        • VR - Demo
        • Raum der Stille
      • Haus der Abgeordneten
        • Kunst im HdA
      • Bürger- und Medienzentrum
        • Dauerausstellung
        • Konferenzsäle BMZ
        • Kunstwerk "Der Volksvertreter"
        • Daten und Fakten
        • Pressemitteilungen
        • Eröffnung und Bürgerfest
        • Entstehung Bürger- und Medienzentrum
    • Bürgerbeauftragte
    • Petitionen
      • Online-Petition
      • Petitionshilfe
    • Transparenzregister
      • Formular
      • Übersicht
  • Besucher
    • Hinweise zum Coronavirus
    • Digitale Angebote
      • Livestream und Mediathek
      • Virtueller Rundgang mit Führung
      • Digitaler Plenartagsbesuch
      • Aufgaben und Arbeitsweise des Landtags in 30 Minuten
    • Besuchsangebote im Landtag
      • Teilnahme an einer Plenarsitzung
      • Schulklassenbesuche
      • Erwachsenenbesuche
      • Führung zu Gedenkbuch und „Hotel Silber“
    • Schulbesuch vom Landtag
    • Architektur- und Kunstführungen
    • Kinderferienprogramm
    • Gedenkbuch
      • Vorwort
      • Personensuche
      • Glossar
      • ePaper
      • Karte
      • Erklärungstext
      • Abbildungsverzeichnis
      • Literaturverzeichnis
      • Archiv-Verzeichnis
    • Hausordnung
    • Lageplan
      • Busparkplätze
  • Dokumente
    • Parlamentsdokumentation
    • Drucksachen
    • Gesetzesbeschlüsse
    • Plenarprotokolle
    • Sach- und Sprechregister
    • Dokumente 1952-1996
    • Parlamentsbibliothek
    • Archiv des Landtags
    • Rechtliche Grundlagen
    • Informationsmaterial
  • Mediathek
    • Videos
    • Landtag Live
      • Landtag Live - barrierefrei
    • Hörbuch
    • Nutzungsbedingungen
RZ_JungerLandtagBW_Logo_RGB_107x49.png
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
Zurück zur Übersicht
  1. Startseite
  2. Der Landtag
  3. Petitionen
  4. Petitionshilfe

Petitionshilfe

Wer kann sich an den Petitionsausschuss wenden?

An den Petitionsausschuss kann sich wirklich jeder wenden, allein oder in Gruppen. Es spielt keine Rolle wo man wohnt, welche Staatsangehörigkeit man hat oder ob man volljährig ist. Man muss sogar nicht einmal selbst Betroffener sein, denn auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich.
 

Wann kann der Petitionsausschuss helfen und wann nicht?

Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, sich mit Eingaben von Bürgern zu befassen, die sich durch eine Behörde ungerecht behandelt fühlen. Der Ausschuss wird deshalb auch vielfach als Scharnier zwischen Bürger und Staat oder als Notrufsäule bezeichnet.

Die Zuständigkeit des Petitionsausschusses beschränkt sich auf solche Petitionen, in denen es um Maßnahmen von Behörden unseres Landes geht. Es kann sich hier um Ämter auf kommunaler Ebene handeln, aber auch um Landratsämter, Regierungspräsidien oder Ministerien. Selbstverständlich kann man sich auch bei Problemen mit beispielweise den Finanzämtern, der Polizei, der Schulverwaltung oder der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg an den Petitionsausschuss wenden.

Keine Prüfungszuständigkeit hat der Landtag bei Entscheidungen von Behörden anderer Länder und von Bundesbehörden, also zum Beispiel in Bundeswehrangelegenheiten, bei Versicherungsfällen der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei Entscheidungen der Arbeitsagentur. Diese Fälle fallen in den Verantwortungsbereich des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Nicht eingreifen kann der Petitionsausschuss in privatrechtliche Auseinandersetzungen. Wegen der Unabhängigkeit der Gerichte kann der Petitionsausschuss auch keine Urteile oder anderen gerichtlichen Entscheidungen überprüfen.

Der Landtag kann die Entscheidung von Regierung und Verwaltung zwar nicht selbst aufheben oder ändern, er kann die Regierung jedoch ersuchen, bestimmte Maßnahmen zu Gunsten der Petenten zu treffen oder eine frühere Verwaltungsentscheidung nochmals zu überprüfen. Die Regierung hat dann – in der Regel binnen zwei Monaten – über das Veranlasste zu berichten.

Im Durchschnitt ist jede fünfte Petition ganz oder teilweise erfolgreich. Das heißt jedoch nicht, dass die ursprünglichen Behörden-Entscheidungen rechtlich falsch gewesen sind. Es ist aber so, dass der Petitionsausschuss – im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen darf, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. Daher kann es durchaus zu einer anderen Gewichtung im Interesse des Bürgers kommen.
 

Was passiert mit Ihrer Eingabe?

Wenn Ihre Eingabe beim Landtag von Baden-Württemberg eingeht, erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung.

Zeitgleich bittet der Petitionsausschuss die Regierung um eine Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage. Der Petitionsausschuss kann Auskunftspersonen oder Sachverständige hören. Im Übrigen kann er Ortsbesichtigungen vornehmen und hierbei eigene Ermittlungen anstellen.

Jede Petition wird einem Abgeordneten mit allen Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Sobald der Sachverhalt ermittelt ist, legt der mit der Prüfung beauftragte Abgeordnete dem Petitionsausschuss einen Bericht und eine Empfehlung vor, mit welchem Ergebnis die Petition abgeschlossen werden soll.

Der Petitionsausschuss übergibt sein Votum dem Landtagsplenum, das abschließend entscheidet, ob die Eingabe der Landesregierung mit der Bitte um Abhilfe zugeleitet wird oder als unbegründet zurückgewiesen wird.

XSCHLIESSEN

Diese Webseite verwendet Cookies

Cookies dienen der Benutzerführung und der Webanalyse und helfen dabei, die Funktionalität der Webseite zu verbessern, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hier finden Sie uns

Landtag von Baden-Württemberg
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Größere Karte anzeigen So finden Sie zu uns

So erreichen Sie uns

Zentrale
Tel: +49 711 2063 0
Fax: +49 711 2063142402
E-Mail: post@landtag-bw.de
Informationszentrum
Tel: +49 711 2063 2500

Unsere Besucher erreichen uns
Montag - Freitag von 9 - 11.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag von 14 - 16 Uhr

Besucher­dienst
Tel: +49 711 2063 2009
E-Mail: bsd@landtag-bw.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit steht den Vertreterinnen und Vertretern der Medien als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Tel: +49 711 2063 2008
E-Mail: landtagspressestelle@landtag-bw.de

Schreiben Sie uns!

Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes verarbeitet. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Zum Kontaktformular

© Landtag von Baden-Württemberg

  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
  • facebook
  • twitter