Parlamentsreform
Mit großer Mehrheit hat der Landtag in der Plenarsitzung am 30. April 2008 eine Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Landesverfassung verabschiedet. Die Höhe der steuerpflichtigen Entschädigung wurde an das Niveau der in vergleichbaren Flächenländern üblichen Diät angepasst. Diese wird bezahlt als Entgelt für die Ausübung des Mandats, das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit einzustufen ist. Die bisherige staatliche Altersvorsorge wurde ersetzt: Die Abgeordneten kommen jetzt für ihre Altersvorsorge privat auf. Des Weiteren gilt ab dem Jahr 2016 eine strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Das heißt, zum Beispiel Lehrer, Bürgermeister oder Landräte können nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied im Landtag sein. Beschlossen wurde außerdem eine Änderung der Landesverfassung, wonach der Beginn einer Wahlperiode um einen Monat auf den 1. Mai vorverlegt wird.