Landtag_BW_Logo.svg (Bildwortmarke: Landtag Baden-Württemberg)
de
  • EN
  • FR
  • IT
  • ES
  • Leichte Sprache
  • Kontrastversion
RZ_JungerLandtagBW_Logo_RGB_107x49.png
de
  • EN
  • FR
  • IT
  • ES
  • Leichte Sprache
  • Aktuelles
    • Presse­mitteilungen
    • Landtagswahl 2021
    • WERTSACHEN
    • Termine
    • Tagesordnungen
    • Begegnungen
    • Beschlüsse
    • dpa Nachrichten
    • Presse
    • Stellenausschreibungen
  • Der Landtag
    • Abgeordnete
    • Parlament
    • Landtagspräsidentin
    • Fraktionen
    • Gremien
    • Landtagsgebäude
    • Bürgerbeauftragte
    • Petitionen
  • Besucher
    • Hinweise zum Coronavirus
    • Digitale Angebote
    • Besuchsangebote im Landtag
    • Architektur- und Kunstführungen
    • Schulbesuch vom Landtag
    • Kinderferienprogramm
    • Gedenkbuch
    • Hausordnung
    • Lageplan
  • Dokumente
    • Parlamentsdokumentation
    • Drucksachen
    • Gesetzesbeschlüsse
    • Plenarprotokolle
    • Sach- und Sprechregister
    • Parlamentsbibliothek
    • Archiv des Landtags
    • Rechtliche Grundlagen
    • Informationsmaterial
  • Mediathek
    • Videos
    • Landtag Live
    • Landtagsfilm
    • Hörbuch
    • Nutzungsbedingungen
RZ_JungerLandtagBW_Logo_RGB_107x49.png
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
Zurück zur Übersicht
  1. Startseite
  2. Der Landtag
  3. Parlament
  4. Wahlsystem

Das baden-württembergische Wahlsystem

Wähler und Kandidaten

Bild zu WahlsystemDie baden-württembergische Bevölkerung wählt ihre Landtagsabgeordneten alle fünf Jahre. Wahlberechtigt und wählbar sind bei Landtagswahlen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) oder sonst einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es gibt nur Wahlkreisbewerber, das heißt, jeder Kandidat muss sich in einem der 70 Wahlkreise des Landes zur Wahl stellen. Die Parteien können in jedem Wahlkreis neben dem Bewerber einen Ersatzbewerber aufstellen, der in den Landtag nachrückt, wenn der „Hauptbewerber“ vorzeitig ausscheidet.

Beim baden-württembergischen Wahlsystem hat der Wähler – anders als bei der Bundestagswahl – nicht zwei Stimmen, sondern nur eine Stimme, die er für einen Kandidaten in seinem Wahlkreis abgibt. Diese eine Stimme wird jedoch zweimal gewertet: erstens beim Errechnen der Gesamtsitzzahl, die einer Partei zusteht (Verhältniswahl), und zweitens bei der Ermittlung, welche Bewerber diese Sitze erhalten (Persönlichkeitswahl). Anschließend werden die Sitze gesondert für jede Partei auf die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen gemäß den dort erreichten Stimmenzahlen verteilt, um eine regionale Ausgewogenheit über das ganze Land hinweg zu gewährleisten. Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, werden nicht berücksichtigt.

Direktmandate und Zweitmandate

Zum Zuge kommen erst einmal all jene Kandidaten einer Partei, die einen Wahlkreis gewonnen haben, die also unter den Bewerbern ihres Wahlkreises die meisten Stimmen bekommen und damit ein sogenanntes Direktmandat errungen haben. Entscheidend ist hier die relative Mehrheit. Die übrigen Sitze, die einer Partei nach dem Verhältniswahlgrundsatz zustehen, gehen in einer zweiten Zuteilungsrunde an die Wahlkreisbewerber, die im Wahlkreis nicht die relative Mehrheit erreicht haben, aber im Verhältnis zu den übrigen Wahlkreisbewerbern ihrer Partei im betreffenden Regierungsbezirk am besten abgeschnitten haben. Man spricht hier von „Zweitmandaten“.

Maßgeblich für die Zuteilung der Zweitmandate in einem Regierungsbezirk war bislang die absolute Stimmenzahl, die ein Kandidat in seinem Wahlkreis erreichte und damit zum Gesamtergebnis seiner Partei beitrug. Gegenüber kleinen war es deshalb in großen Wahlkreisen mit vielen Stimmberechtigten leichter, ein Zweitmandat zu erlangen. Um die Auswirkung unterschiedlicher Wahlkreisgrößen auf die Wahlchancen zu beschränken, wurde das Landtagswahlgesetz 2009 geändert. Zum einen wurden die Wahlkreisgrößen angeglichen, zum anderen ist nun der prozentuale Stimmenanteil eines Kandidaten für die Vergabe des Zweitmandats ausschlaggebend.

Überhangmandate und Ausgleichsmandate

Die Gesamtzahl der Direktmandate im Land entspricht der Zahl der Wahlkreise und beträgt daher 70. Aufgrund der Mindestgröße des Landtags von 120 Abgeordneten werden mindestens 50 weitere Mandate als Zweitmandate vergeben. Bei der Landtagswahl vom 13. März 2016 ergab sich wie schon bei früheren Wahlen die Besonderheit, dass eine Partei mehr Wahlkreise gewonnen und damit mehr Direktmandate erworben hatte, als ihr nach dem Verhältniswahlgrundsatz zustanden. Mit einem Stimmenanteil von 30,3 Prozent hatten die Grünen insgesamt 46 der 70 Landtagswahlkreise gewonnen; dies waren 8 Mandate mehr, als es dem Gesamtstimmenanteil der Grünen entsprach, sogenannte „Überhangmandate“. Damit der Proporz unter den Parteien im Landtag wieder hergestellt wird, erhalten die anderen Parteien eine entsprechende Anzahl von Ausgleichsmandaten. Hiervon fielen bei der letzten Landtagswahl 7 an die CDU, 4 an die AfD, 3 an die SPD und 1 an die FDP/DVP. Somit konnten in den 16. Landtag von Baden-Württemberg 143 Abgeordnete einziehen. 

Weitere Informationen

  • Die Landtagswahl 2016
  • Wahltermine
  • Wahlkreiskarte
XSCHLIESSEN

Diese Webseite verwendet Cookies

Cookies dienen der Benutzerführung und der Webanalyse und helfen dabei, die Funktionalität der Webseite zu verbessern, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hier finden Sie uns

Landtag von Baden-Württemberg
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Größere Karte anzeigen So finden Sie zu uns

So erreichen Sie uns

Zentrale
Tel: +49 711 2063 0
Fax: +49 711 2063 299
E-Mail: post@landtag-bw.de
Informationszentrum
Tel: +49 711 2063 500

Unsere Besucher erreichen uns
Montag - Freitag von 9 - 11.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag von 14 - 16 Uhr

Besucher­dienst
Tel: +49 711 2063 228
E-Mail: bsd@landtag-bw.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit steht den Vertreterinnen und Vertretern der Medien als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Tel: +49 711 2063 268
E-Mail: landtagspressestelle@landtag-bw.de

Schreiben Sie uns!

Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes verarbeitet. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Zum Kontaktformular

© Landtag von Baden-Württemberg

  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
  • facebook
  • twitter