Enquetekommission
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte kann der Landtag eine Enquetekommission einrichten. Er ist dazu verpflichtet, wenn dies von einem Viertel der Mitglieder des Landtags oder von zwei Fraktionen beantragt wird. Der Enquetekommission können auch sachverständige Personen angehören, die nicht Mitglied des Landtags sind. Die Enquetekommission erstattet dem Landtag einen abschließenden schriftlichen Bericht.