Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landtag von Baden-Württemberg ist bemüht, seinen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Es wird ständig an der Verbesserung des Webauftritts gearbeitet, dennoch sind noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.landtag-bw.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Bilder und Grafikfunktionen, die vor Januar 2021 eingestellt wurden, haben nicht durchgängig eindeutige Alternativtexte
- Fehlende Informationen in Gebärdensprache
- Videos zum Teil ohne Untertitel
- PDF-Dokumente
- die Links zu den einzelnen Tagesordnungen und Dokumenten sind nicht so beschriftet, dass sie mit Screenreadern gelesen werden können
- Nicht alle von § 4 BITV 2.0 geforderten Hinweise in Leichter Sprache (etwa zur Navigation oder Erläuterung wesentlicher Inhalte zur Barrierefreiheit)
Während wir unsere Broschüren seit Oktober 2020 bei Neuauflage oder Aktualisierung barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht grundsätzlich für PDF-Dokumente. So sind etwa unsere Drucksachen, Gesetzesbeschlüsse, Plenarprotokolle oder rechtliche Grundlagen nicht UA-konform und es ist aufgrund der großen Dokumentenmenge auch keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen.
Wir bemühen uns jedoch, künftig mehr und mehr UA-konforme Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie ein bestimmtes PDF-Dokument benötigen, das nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter landtagspressestelle@landtag-bw.de oder unter der unten genannten Adresse. Wir bemühen uns dann, Ihnen das Dokument barriereärmer zukommen zu lassen.
b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente und Videos, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. Januar 2021 erstellt und am 19. Februar 2021, am 15. Mai 2021 und am 13. Mai 2022 aktualisiert. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.landtag-bw.de auffallen, schicken Sie uns eine Mail an landtagspressestelle@landtag-bw.de. Gerne können Sie Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Landtag von Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Landtag von Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf das Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.