Landtagspräsidentin
Die Präsidentin und ihre Stellvertreter werden vom Landtag in geheimer Abstimmung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Den Wahlgang zur Bestimmung der Präsidentin leitet traditionell die sogenannte Alterspräsidentin oder der Alterspräsident; das ist die bzw. der Abgeordnete des zur ersten Sitzung nach der Neuwahl zusammengekommenen Landtags die oder der dem Landtag am längsten angehört - der Fachbegriff hierfür: konstituierende Sitzung. Meistens sind die Bewerberinnen und Bewerber für das Präsidentinnenamt - bzw. dann die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber - schon längere Zeit Mitglieder des Landtags, und häufig haben sie sich auch über Parteigrenzen hinweg einen Namen gemacht, so dass sie breite Zustimmung erfahren. Traditionell hat die stärkste Fraktion das Recht, die Präsidentin oder den Präsidenten vorzuschlagen. Die stärkste Fraktion der 17. Wahlperiode, die Grünen, haben 2021 die Stuttgarter MdL Muhterem Aras nominiert.
Die für die Öffentlichkeit sichtbarste und wichtigste Aufgabe der Präsidentin ist es, die Landtagssitzungen zu leiten. Im Plenum steht der Präsidentin die Ordnungsgewalt zu - Symbol hierfür ist die Glocke. Mögliche Ordnungsmaßnahmen gegenüber Abgeordneten sind Ordnungsrufe, Wortentziehung bis hin zu oder sogar Ausschluss von Sitzungen. Das Ordnungsrecht der Landtagspräsidentin erstreckt sich auch auf die Zuschauerränge: Beifall oder laute Äußerungen sind nicht erlaubt. Wer diese Regeln missachtet, kann aus dem Saal gewiesen werden. Beim Leiten der Sitzungen helfen der Präsidentin zwei Schriftführer, die rechts und links neben ihr sitzen. Mit der Vorbereitung einer Plenarsitzung ist die Präsidentin ebenfalls intensiv befasst. So prüft sie beispielsweise die Zulässigkeit von Aktuellen Debatten.
Auch außerhalb des Plenarsaals nimmt die Landtagspräsidentin eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Sie vertritt den Landtag nach außen, führt seine Geschäfte und verwaltet die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Parlaments. Außerdem wahrt sie die Würde und die Rechte des Landtags und fördert in Zusammenarbeit mit den Fraktionen die Organisation und Arbeit des Parlaments. Die Landtagspräsidentin ist zudem Chefin der Landtagsverwaltung, ernennt die Beamtinnen und Beamten des Landtags und ist deren oberste Dienstbehörde. Darüber hinaus stellt sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Parlaments ein und ist für den dienstlichen Verkehr mit der Regierung, dem Rechnungshof und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zuständig.
Definiert sind die wichtigsten Aufgaben der Landtagspräsidentin in der Landesverfassung (Artikel. 32, Absatz 2-3) sowie in der Geschäftsordnung des Landtags (Paragraf 9 und 10). Dort ist die Vorgabe festgehalten: "Die Präsidentin führt ihr Amt unparteiisch und gerecht".