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    Aktion Gewitter

    „Aktion Gewitter“ (auch „Aktion Gitter“ genannt) war der Deckname einer im August 1944 durchgeführten Verhaftungswelle. Nach dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 fürchtet das NS-Regime weitere Anschläge und Aufstände. Um diesen zuvorzukommen, verhaftete die Gestapo mehrere tausend Personen, denen man entsprechende Aktionen zutraute. Dabei handelte es sich vor allem um ehemalige Politiker und Funktionäre der Weimarer Republik, insbesondere um frühere Reichs- und Landtagsabgeordnete der SPD, der KPD und der Zentrumspartei. Da die Verhafteten meist schon in vorgeschrittenen Alter waren, reagierte die Bevölkerung beunruhigt. Ein Großteil der Verhafteten wurde daher bald wieder entlassen.

    Badische Bauernpartei (BBP)

    Die kurzlebige BBP entstand im November 1928 als Zusammenschluss des Badischen Landbundes mit den badischen Landesverbänden der Christlich-nationalen Bauern- und Landvolkpartei und der Deutschen Bauernpartei. Die BBP verstand sich als konservative und überkonfessionelle berufsständische Sammelbewegung der politisch gespaltenen badischen Bauernschaft. Bei der Landtagswahl von 1929 errang die Partei drei Mandate. 1931 näherte sich der Badische Landbund jedoch der NSDAP an und verließ die BBP, worauf sich diese 1932 auflöste.

    Badische Christlich-Soziale Volkspartei (BCSV)

    Die BCSV wurde im Dezember 1945 gegründet. Sie verstand sich als christliche Partei ohne konfessionelle Bindung. Inhaltich orientierte sie sich an der christlichen Soziallehre, an ordoliberalem Gedankengut sowie am föderalistischen Prinzip. Vor allem pochte die BCSV auf die Einheit des Landes Baden, das in ein französisches und amerikanisches Besatzungsgebiet geteilte war. Im April 1947 nannte sich die BCSV um in CDU Baden.

    Bayerische Volkspartei (BVP)

    Die BVP ging im November 1918 aus dem bayerischen Teil der Zentrumspartei hervor. Die Partei war katholisch, föderalistisch und konservativ ausgerichtet. Ihre Wähler stammten vor allem aus dem katholischen Bürgertum. 1919 bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung schloss die BVP ein Wahlbündnis mit der in Bayern nicht antretenden Zentrumspartei. Ab 1920 verschlechterte sich jedoch das Verhältnis der beiden Parteien. Von 1920 bis 1933 war die BVP stärkste Partei in Bayern und besaß dort die Regierungsmehrheit. Im Juli 1933 löste sie sich unter dem Druck des NS-Regimes auf.

    Beratende Landesversammlung Baden (1946-1947)

    Die Beratende Landesversammlung Baden war das erste Parlament des nach dem Zweiten Weltkrieg in der französischen Besatzungszone entstandenen Landes Baden. Die Landesversammlung wurde am 17. November 1946 von zwei Gremien gewählt: von den Kreisdelegierten und den Gemeinderäten der Städte mit über 7.000 Einwohnern. Die wichtigste Aufgabe der Landesversammlung war die Ausarbeitung einer neuen Verfassung für Baden. Diese wurde am 21. April 1947 von der Landesversammlung verabschiedet und am 18. Mai 1947 durch eine Volksabstimmung angenommen. Nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung wurde die Landesversammlung durch den Landtag Baden abgelöst.

    Beratende Landesversammlung Württemberg-Hohenzollern (1946-1947)

    Die Beratende Landesversammlung Württemberg-Hohenzollern war das erste Parlament des in der französischen Besatzungszone entstandenen Landes Württemberg-Hohenzollern. Die Landesversammlung wurde am 17. November 1946 von zwei Gremien gewählt: von den Kreisdelegierten und den Gemeinderäten der Städte mit über 7.000 Einwohnern. Die wichtigste Aufgabe der Landesversammlung war die Ausarbeitung einer neuen Verfassung für Württemberg-Hohenzollern. Diese wurde am 21. und am 22. April 1947 von der Landesversammlung verabschiedet und am 18. Mai 1947 durch eine Volksabstimmung angenommen. Nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung wurde die Landesversammlung durch den Landtag Württemberg-Hohenzollern abgelöst.

    Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

    Die CDU wurde 1945 als Sammlungsbewegung ehemaliger Politiker der Zentrumspartei, nationalkonservativer Parteien und der christlichen Gewerkschaften gegründet. Die Partei entstand zunächst auf der Ebene der Besatzungszonen und der neu geschaffenen deutschen Länder und schloss sich nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Oktober 1950 auf Bundesebene zusammen. Die CDU versteht sich als Volkspartei der politischen und gesellschaftlichen Mitte. Programmatisch ist sie geprägt durch die christliche Soziallehre und die soziale Marktwirtschaft.

    Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)

    Die CSU wurde im November 1945 in der Tradition der Bayerischen Volkspartei gegründet. Sie tritt ausschließlich in Bayern zu Wahlen an und bildet seit 1949 mit der CDU eine Fraktionsgemeinschaft im Deutschen Bundestag. Die CSU ist christlich-konservativ und föderalistisch ausgerichtet. Seit 1945 ist sie die bei den Wahlen erfolgreichste Partei Bayerns und stellte mit Ausnahme von 1954 bis 1957 den bayerischen Ministerpräsidenten. 

    Christlich-Sozialer Volksdienst (CSVD), Evangelischer Volksdienst

    Der CSVD wurde 1929 gegründet und hieß in Baden Evangelischer Volksdienst. Der CSVD war konservativ-protestantisch ausgerichtet und bildete eine Art protestantisches Gegenstück zur katholischen Zentrumspartei. Die Wählerschaft bestand vor allem aus städtischen und ländlichem Kleinbürgertum, Angestellten, Landarbeitern und deutschnational orientierten Arbeitern mit starker Bindung zur evangelischen Kirche. 1932 verlor der CSVD zahlreiche Wähler an die NSDAP. Im Juli 1933 löste er sich unter dem Druck des NS-Regimes auf.

    Demokratische Partei (DemP)

    Die südbadische Demokratische Partei wurde 1946 gegründet in Freiburg im Breisgau gegründet. Sie stand in der Tradition der badischen DDP, war bürgerlich-liberal ausgerichtet und setzte sich für die Einheit des Landes Baden ein, das in ein französisches und amerikanisches Besatzungsgebiet geteilt war. Im April 1948 schloss sich die Demokratische Partei mit dem Namen FDP Südbaden der Freien Demokratischen Partei (FDP) an. Nach der Gründung Baden-Württembergs bildete sie schließlich im Oktober 1952 zusammen mit der Demokratischen Volkspartei (DVP) den Landesverband FDP/DVP Baden-Württemberg.

    Demokratische Volkspartei (DVP)

    Die DVP wurde 1946 zunächst auf Landesebene in Württemberg-Baden, dann in Württemberg-Hohenzollern gegründet. Politisch stellte sich die Partei in die liberale Tradition der Deutschen Demokratischen Partei (DDP). 1947 beteiligte sich die DVP vorübergehend an der Gründung der kurzlebigen Demokratischen Partei Deutschlands. 1948 schloss sich die DVP der neugegründeten FDP an, deren baden-württembergischer Landesverband bis heute die Doppelbezeichnung FDP/DVP führt.

    Deutsche Demokratische Partei (DDP), Deutschen Staatspartei (DStP)

    Die DDP ging 1918 aus der Fortschrittlichen Volkspartei und Teilen der Nationalliberalen Partei hervor. Die Partei war republikanisch-demokratisch und liberal-marktwirtschaftlich ausgerichtet. Ihre Wählerschaft stammte vor allem aus dem liberalen Bürgertum. 1930 vereinigte sich die DDP mit der Volksnationalen Reichsvereinigung zur Deutschen Staatspartei (DStP). Nach zunehmenden Wählerverlusten löste sich die DStP im Juni 1933 unter dem Druck des NS-Regimes auf.

    Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

    Die DKP ist eine kommunistische Kleinpartei, die 1968 gegründet wurde. Sie nahm zahlreiche Funktionäre der 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen KPD auf und gilt als deren maßgebliche Nachfolgeorganisation. Die DKP versteht sich als revolutionäre Partei und beruft sich auf die Theorien von Marx, Engels und Lenin. Bei politischen Wahlen blieb die DKP weitgehend erfolglos. Seit ihrer Gründung wird sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

    Deutsche Nationalversammlung (1919 - 1920)

    Die Deutsche Nationalversammlung war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik, das nach der Novemberrevolution von 1918 und dem Ende des Ersten Weltkrieges am 19.  Januar 1919 gewählt wurde. Die Aufgaben der Nationalversammlung waren die Schaffung einer vorläufigen Reichsregierung, die Beratung und Verabschiedung einer Verfassung für das Deutsche Reich, die Verabschiedung des Reichshaushaltes sowie die Beratung über den von den Siegermächten des Ersten Weltkrieges vorgelegten Versailler Vertrag. Ab 1920 trat der neu gewählte Reichstag an die Stelle der Weimarer Nationalversammlung.

    Deutsche Volkspartei (DVP)

    Die DVP wurde 1918 in der Nachfolge der Nationalliberalen Partei gegründet. Sie war rechts- bzw. nationalliberal ausgerichtet, trat für die Erhaltung des Privateigentums an den Produktionsmitteln ein und praktizierte eine an den Unternehmen orientierte Wirtschafts- und Sozialpolitik. Ihre Wähler stammten vor allem aus dem städtischen Bürgertum. Von 1921 bis 1933 war die DVP an der Regierung der Weimarer Republik beteiligt, 1923 stellte sie den Reichskanzler und von 1923 bis 1931 den Außenminister. Im Juli 1933 löste sich die Partei unter dem Druck des NS-Regimes auf.

    Deutsche Zentrumspartei

    Die 1870 gegründete Zentrumspartei war christlich-national und konservativ orientiert und vertrat einen politischen Katholizismus. In der Weimarer Republik war die Partei als Teil der sogenannten „Weimarer Koalition“ an zahlreichen Landes- und Reichsregierungen beteiligt. Auch in Baden und Württemberg bildete sie bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten einen wichtigen und stabilisierenden Faktor des politischen Systems. Am 5. Juli 1933 löste sich die Zentrumspartei unter dem Druck des NS-Regimes selbst auf. Zahlreiche ihrer Mitglieder wurden in der NS-Zeit politisch verfolgt und waren im Widerstand aktiv.

    Deutsche sozialdemokratische Arbeiterpartei in der Tschechoslowakischen Republik (DSAP)

    Die DSAP entstand im September 1919 aus der deutschen Arbeiterbewegung in der Tschechoslowakei. Sie war die wichtigste Partei der deutschen Minderheit der tschechoslowakischen Republik, verlor jedoch im Zuge der Weltwirtschaftskrise zunehmend Anhänger an die Sudetendeutsche Partei (SdP), die ab 1937 offen einen Anschluss des Sudetenlandes an das Deutsche Reich betrieb. Nach der Besetzung des Sudetenlandes durch deutsche Truppen im Oktober 1938 begann die politische Verfolgung der DASP-Mitglieder. 1939 beschloss der DSAP-Vorstand schließlich die Auflösung der Partei und die Fortsetzung der Arbeit im Ausland unter dem Namen „Treuegemeinschaft sudetendeutscher Sozialdemokraten“.

    Deutscher Bundestag (ab 1949)

    Der Bundestag ist seit 1949 die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und deren oberstes Bundesorgan. Er wird auf vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Zu seinen Aufgaben und Zuständigkeiten gehören die Beschlussfassung über Bundesgesetze, das Budgetrecht, die Zustimmung zu Verträgen mit anderen Staaten, die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers sowie die Mitwirkung bei der Besetzung der obersten Gerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts.

    Deutschnationale Volkspartei (DNVP)

    Die DNVP ging im November 1918 aus der konservativen Parteien des deutschen Kaiserreichs hervor. Sie war nationalistisch, konservativ und völkisch bzw. antisemitisch ausgerichtet. Ihre Anhänger entstammten aus Großgrundbesitzer-, Adels- und Offizierskreisen, aber auch aus der Mittel- und Unterschicht. 1931 verbündete sich die DNVP mit der NSDAP, von Januar bis Juni 1933 beteiligte sie sich an der nationalsozialistischen Reichsregierung. Im Juni 1933 wurde die Partei schließlich vom NS-Regime zur Selbstauflösung gezwungen.

    Fortschrittlichen Volkspartei (FVP)

    Die FVP entstand 1910 durch den Zusammenschluss der Freisinnigen Volkspartei, der Freisinnigen Vereinigung und der Deutschen Volkspartei. Sie war linksliberal ausgerichtet und setzte sich für eine aktive Sozialpolitik sowie für eine Parlamentarisierung des Reiches und das allgemeine Wahlrecht ein. Die Wählerschaft der Partei stammte vor allem aus dem kleinen und mittleren Bürgertum und umfasste Gewerbetreibende, Kaufleute, Lehrer, Beamte, Angestellte und Akademiker. 1918 löste sich die FVP auf und schloss sich mit dem linken Flügel der Nationalliberalen Partei zur Deutschen Demokratischen Partei (DDP) zusammen.

    Freie Demokratische Partei (FDP)

    Die FDP entstand 1948 aus dem Zusammenschluss verschiedener nationalliberaler und linksliberaler Gruppen. Im deutschen Südwesten spielte die DVP dabei eine entscheidende Rolle, weshalb der baden-württembergische Landesverband der FDP bis heute die Doppelbezeichnung FDP/DVP führt. Die FDP steht in der Tradition des deutschen Liberalismus. Sie wendet sich gegen sozialistische Gesellschaftsmodelle und wirtschaftspolitischen Interventionismus und betont soziale Marktwirtschaft, wirtschaftliche Privatinitiative sowie individuelle Freiheiten. In ihrer Wählerschaft sind Selbstständige, Freiberufler, leitende Angestellte und Beamte überproportional vertreten.

    Freisinnige Vereinigung (FrVgg)

    Die Freisinnige Vereinigung entstand 1893 aus einer Abspaltung von der Deutsch-freisinnigen Partei. Sie vertrat insbesondere wirtschaftsliberale Ziele und unterstützte die Flotten- und Kolonialpolitik der deutschen Reichsregierung. Der regionale Schwerpunkt der Freisinnigen Vereinigung lag in Nord- und Ostdeutschland. Ihre Wähler stammten vor allem aus dem Großbürgertum und der Wirtschaftselite. 1910 ging die Freisinnige Vereinigung in der Fortschrittlichen Volkspartei (FVP) auf.

    Gesamtdeutsche Volkspartei (GVP)

    Die GVP war eine westdeutsche Kleinpartei, die 1953 aus der Notgemeinschaft für den Frieden Europas hervorging. Sie lehnte die Wiederbewaffnung Deutschlands sowie die von der Regierung Adenauer vorangetriebene Westintegration der BRD ab und setzte sich für eine Wiedervereinigung Deutschlands ein. 1957 löste sich die GVP aufgrund des mangelnden Wahlerfolgs auf. Zahlreiche ihrer Mitglieder schlossen sich der SPD an.

    Gesetz gegen die Neubildung von Parteien

    Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 verbot im Deutschen Reich alle Parteien neben der NSDAP. Es war damit die gesetzliche Grundlage des nationalsozialistischen Einparteienstaats. Das Gesetz sah hohe Haftstrafen für diejenigen vor, die für aufgelöste und illegale Parteien wie die SPD oder KPD tätig waren. Zahlreiche Politiker verbotener Parteien wurden auf dieser Grundlage zu Gefängnisstrafen verurteilt.

    Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen („Heimtückegesetz“)

    Das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen, meist kurz „Heimtückegesetz“ genannt, wurde am 20. Dezember 1934 erlassen. Es stellte regimekritische Äußerungen sowie das missbräuchliche Tragen von NS-Abzeichen und Uniformen unter Strafe. Die weitgefasste und vage Formulierung des Gesetzes machte es zu einem wirksamen Instrument der Einschüchterung und der Verfolgung von politischen Gegnern.

    Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

    Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 ermöglichte es dem NS-Regime jüdische sowie NS-kritische Beamte aus dem Staatsdienst zu entfernen – entweder durch Entlassung oder durch Versetzung in den Ruhestand. Das Gesetz bildete damit eine wichtige rechtliche Grundlage zur Gleichschaltung und Kontrolle der öffentlichen Verwaltungen sowie zur Einschüchterung der dortigen Beschäftigten.

    Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)

    Die KPD entstand 1919 durch den Zusammenschluss des marxistischen Spartakusbunds mit kleineren linksradikalen Gruppen. In den 1920er-Jahren entwickelte sich die Partei durch die Aufnahme von USPD-Mitgliedern und die Wirtschaftskrise zu einer einflussreichen Massenorganisation. Das Ziel der KPD waren die Beseitigung der parlamentarischen Demokratie und die Errichtung einer sozialistischen Republik mit Räte-Verfassung. Nach dem Reichstagsbrand vom 26./27. Februar 1933 wurde die KPD von der nationalsozialistischen Reichsregierung offiziell aufgelöst und ihre Mitglieder verfolgt; die Partei agierte jedoch illegal weiter gegen das NS-Regime weiter. Im Frühjahr 1946 vereinigte sich die KPD in der sowjetischen Besatzungszone mit der SPD zur SED. In der BRD wurde die Partei durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1956 verboten.

    Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU)

    Die KPdSU ging 1918 nach der russischen Oktoberrevolution aus der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Russlands (Bolschewiki) hervor. Sie war die herrschende Staats- und Regierungspartei Sowjetrusslands bzw. der UdSSR und ging vielfach mit terroristischen Mitteln gegen politische Gegner vor. Organisation und Arbeitsweise der KPdSU folgten dem Prinzip einer zentralistischen Kaderpartei und dienten als Modell für die übrigen kommunistischen Parteien des Ostblocks. Im Zuge des Zerfalls der Sowjetunion wurde die KPdSU 1991 (auf dem Gebiet der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik) verboten.

    Kommunistische Partei-Opposition (KPO)

    Die KPO entstand 1929 als Abspaltung der KPD. Anlass der Abspaltung waren Korruptionsvorwürfe innerhalb der KPD sowie Differenzen hinsichtlich des Umgangs mit der SPD: Die KPD verfolgte einen Kurs der strikten Abgrenzung gegenüber der SPD, die KPO plädierte für eine gegen den Nationalsozialismus gerichtete Einheitsfront mit der SPD. Die KPO blieb eine kleine Splittergruppe, die sich vor allem aus Gewerkschaftsfunktionären, Kommunalpolitikern und Intellektuellen rekrutierte. Nachdem die Partei Anfang 1933 durch das NS-Regime verboten wurde, arbeiteten zahlreiche Mitglieder illegal gegen den Nationalsozialismus weiter und wurden politisch verfolgt. 1939/40 zerfiel die Partei endgültig.

    Landtag Baden (1947-1952)

    Der Landtag Baden war das Parlament des in der französischen Besatzungszone entstandenen Landes Baden. Er wurde am 18. Mai 1947 von der Bevölkerung auf vier Jahre gewählt. Zu den Aufgaben des Landtags gehörten die Gesetzgebung auf Landesebene, die Feststellung des Haushalts, die Wahl des Staatspräsidenten und die Kontrolle der Landesregierung. Neuwahlen des Landtags waren für das Frühjahr 1951 vorgesehen, wegen des geplanten Zusammenschlusses Badens mit Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden zum Bundesland Baden-Württemberg wurde jedoch die Legislaturperiode bis zur Vereinigung der drei Länder verlängert.

    Landtag Baden-Württemberg (ab 1953)

    Der Landtag Baden-Württemberg ist das Parlament des Landes Baden-Württemberg. Er ging am 19. November 1953 – im Zuge der Gründung Baden-Württembergs – aus der Verfassunggebenden Landesversammlung hervor. Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehören die Beratung und Verabschiedung von Landesgesetzen, die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten, die Bestätigung der Landesregierung und die Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes.

    Landtag Württemberg-Baden (1946-1952)

    Der Landtag Württemberg-Baden war das Parlament des in der amerikanischen Besatzungszone entstandenen Landes Württemberg-Baden. Er wurde zum ersten Mal am 16. Oktober 1946, zum zweiten Mal am 19. November 1950 gewählt. Zu seinen Aufgaben gehörten die Gesetzgebung auf Landesebene, die Feststellung des Haushalts, die Wahl des Ministerpräsidenten und die Kontrolle der Landesregierung. Am 17. Mai 1952 wurde der Landtag Württemberg-Baden – als Folge der Schaffung des Bundeslandes Baden-Württemberg – aufgelöst.

    Landtag Württemberg-Hohenzollern (1947-1952)

    Der Landtag Württemberg-Hohenzollern war das Parlament des in der französischen Besatzungszone entstandenen Landes Württemberg-Hohenzollern. Er wurde am 18. Mai 1947 von der Bevölkerung auf vier Jahre gewählt. Zu den Aufgaben des Landtags gehörten die Gesetzgebung auf Landesebene, die Feststellung des Haushalts, die Wahl des Staatspräsidenten und die Kontrolle der Landesregierung. Neuwahlen des Landtags waren für das Frühjahr 1951 vorgesehen, wegen des geplanten Zusammenschlusses von Württemberg-Hohenzollern mit Baden und Württemberg-Baden zum Bundesland Baden-Württemberg wurde jedoch die Wahlperiode bis zur Vereinigung der drei Länder verlängert.

    Landtag der Republik Baden (1919 - 1933)

    Der Landtag der Republik Baden ging 1919 aus der badischen Verfassungsgebenden Landesversammlung hervor und wurde laut Verfassung alle vier Jahre gewählt. Zu den Aufgaben des Landtags gehörten die Beratung und Verabschiedung der Landesgesetze, die Wahl des Staatspräsidenten und der Minister sowie die Überwachung der Exekutive. In der NS-Zeit wurde der badische Landtag durch das NS-Regime zunächst am 31. März 1933 aufgelöst und nach den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März 1933 (mit Mehrheit der NSDAP) neu gebildet. Dieser gleichgeschaltete Landtag trat am Vor- und Nachmittag des 9. Juni 1933 zu seinen beiden letzten Sitzungen zusammen. Am 14. Oktober 1934 wurde der badische Landtag – wie alle übrigen Landesparlamente – endgültig aufgelöst.

    Landtag des freien Volksstaates Württemberg (1919-1933)

    Der Landtag des freien Volksstaates Württemberg ging am 28. Mai 1919 aus der württembergischen Verfassungsgebenden Landesversammlung hervor und wurde laut Verfassung alle vier Jahre gewählt. Zu den Aufgaben des Landtags gehörten die Beratung und Verabschiedung der Landesgesetze, die Wahl des Staatsministeriums (Landesregierung) und die Überwachung der Exekutive. In der NS-Zeit wurde der Landtag durch das NS-Regime zunächst am 31. März 1933 aufgelöst und nach den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März 1933 (mit Mehrheit der NSDAP) neu gebildet. Dieser gleichgeschaltete Landtag trat am 8. Juni 1933 zu seiner ersten und letzten Sitzung zusammen. Am 14. Oktober 1934 wurde der württembergische Landtag – wie alle übrigen Landesparlamente – endgültig aufgelöst.

    Leninbund

    Leninbund war eine kommunistische Partei, die im April 1928 als linke, trotzkistische Abspaltung der KPD gegründet wurde. Zunächst hatte der Leninbund etwa 6.000 Mitglieder, bald nach seiner Gründung begann jedoch ein stetiger Zerfallsprozess, im Laufe dessen viele Mitglieder zur KPD zurückkehrten oder sich der SPD anschlossen. Ab 1930 war der Leninbund an diversen Versuchen beteiligt, eine Einheitsfront der Arbeiterparteien SPD und KPD gegen den Nationalsozialismus aufzubauen. Nach dem Reichstagsbrand im Februar 1933 wurden die Mitglieder des Leninbundes durch das NS-Regime verfolgt, viele setzten ihre politische Tätigkeit im Untergrund fort.

    Liberal Democrats

    Die Liberal Democrats (kurz „Lib Dems“ genannt) sind eine britische Partei, die im März 1988 als Zusammenschluss der Liberal Party und der Social Democratic Party entstand und neben der Conservative Party und der Labour Party die drittgrößte Partei Großbritanniens bildet. Die Liberal Democrats sind grundsätzlich sozial-liberalen bzw. wirtschafts-liberalen ausgerichtet, betonen Bürgerrechte und unterstützen insbesondere eine europäische Integration Großbritanniens. Von 2010 bis 2015 bildete die Partei zusammen mit der Conservative Party eine Regierungskoalition.

    Liberal-Demokratische Partei (LDP), Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD)

    Die LDP wurde im Juli 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone gegründete und 1952 in Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) umbenannt. Sie versuchte anfangs an die liberale Tradition der DDP anzuknüpfen und wurde 1946 bei den Landtagswahlen der Sowjetischen Besatzungszone zweitstärkste Partei nach der SED. 1949/50 musste die LDPD jedoch dem Gleichschaltungsdruck in der DDR nachgeben - sie wurde als "Blockpartei" in die "Nationale Front" eingebunden und trug fortan die Politik der SED mit. Nach der politischen Wende in der DDR ging die LDPD in der FDP auf.

    Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)

    Die NSDAP wurde 1919 gegründet. Ihre ideologische Grundlage bildeten radikaler Antisemitismus, Nationalismus, Ablehnung von Demokratie und Marxismus. Ab 1921 führte der spätere Reichskanzler Adolf Hitler den Parteivorsitz. Während der NS-Diktatur herrschte die NSDAP als einzige zugelassene Staatspartei und war mit ihren zahlreichen Unterorganisationen ein wesentlicher Baustein des Nationalsozialismus. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde die NSDAP als verbrecherische Organisation eingestuft und verboten.

    Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung

    Die Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung wurde 1926 gegründet. Zentrales Anliegen der Partei war die Aufwertung der Reichsmark zur Entschädigung der Inflationsverluste, die Sparer, Rentner und Anleger durch die Weltwirtschaftskrise erlitten hatten. Ihre Wählerschaft bestand vor allem aus dem städtischen Kleinbürgertum, dem Mittelstand, Beamten und Freiberuflern. 1933 löste sich die Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung unter dem Druck des NS-Regimes auf.

    Reichstag der Weimarer Republik (1920 - 1933)

    Der Reichstag war das Parlament der Weimarer Republik. Er übernahm seine Tätigkeit 1920 von der Deutschen Nationalversammlung und wurde nach der Weimarer Verfassung alle vier Jahre gewählt. Zu den Aufgaben des Reichstags gehörte die Verabschiedung der Reichs- und der Haushaltsgesetze, die Entscheidung über Krieg und Frieden sowie die Bestätigung bestimmter Staatsverträge. Zudem war die Reichsregierung vom Vertrauen des Reichstags abhängig. In der NS-Zeit blieb der Reichstag formal bestehen, er wurde jedoch durch das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 und das Verbot bzw. die Selbstauflösung der demokratischen Parteien seiner politischen Funktionen beraubt.

    Schutzhaft

    Der Begriff „Schutzhaft“ bezeichnet in der NS-Zeit eine Form der „Vorbeugehaft“, die ohne jede richterliche Kontrolle, allein aufgrund einer polizeilichen Anordnung verhängt werden konnte. Die „Schutzhaft“ bot den NS-Behörden die Möglichkeit, Regimegegner und andere missliebige Personen massenhaft, willkürlich und ohne zeitliche Einschränkungen in Gefängnissen oder Konzentrationslagern zu inhaftieren.

    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

    Die SPD entstand 1875 aus dem Zusammenschluss der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei mit dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein – zunächst unter dem Namen Sozialistische Arbeiterpartei, ab 1890 als Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Sie vertrat während des Deutschen Kaiserreichs und in der Weimarer Republik einen gemäßigten demokratisch-reformistischen Sozialismus. Am 23. März 1933 stimmte die SPD im Reichstag gegen das nationalsozialistische Ermächtigungsgesetz. Im Juni 1933 wurde die Partei durch das NS-Regime verboten und zahlreiche ihrer Mitglieder verfolgt. Nach 1945 wurde die SPD neu gegründet; in der sowjetischen Besatzungszone ging sie 1946 in der SED auf, in der BRD wurde sie zu einer prägenden reformpolitischen Kraft in der neuen parlamentarischen Demokratie. Mit Willy Brandt, Helmut Schmidt und Gerhard Schröder stellte die SPD bislang dreimal den deutschen Bundeskanzler.

    Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP)

    Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz wurde (nach mehreren gescheiterten Versuchen, die schweizerische Arbeiterbewegung in einer Partei zu einen) 1888 in Bern gegründet. Ab Ende des 19. und im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelte sich die SP von einer sozialistischen zu einer sozialreformerischen Partei. Dabei etablierte sich die SP zunehmend in den politischen Institutionen der Schweiz. 1928 wurde sie in den Nationalratswahlen stärkste Partei. Seit 1959 ist die SP ununterbrochen im Schweizer Bundesrat vertreten.

    Sozialdemokratische Partei des Saarlandes (SPS)

    Die SPS wurde 1946 als politische Partei des autonomen, Frankreich unterstellten Saarlandes gegründet. Inhaltlich war die Partei sozialdemokratisch bzw. sozialreformerisch ausgerichtet, wirtschaftlich plädierte sie für die Sozialisierung der Großindustrie. Insbesondere setzte sich die SPS für den wirtschaftlichen Anschluss an Frankreich und für die politische Autonomie des Saarlands ein. 1956 löste sich die SPS im Zuge der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland auf und schloss sich der SPD an.

    Sozialistische Arbeiterpartei (SAP)

    Die SAP entstand 1931 als linke Abspaltung der SPD und vertrat ein linksozialistisches Programm. 1932 nahm die Partei Teile der KPD-Opposition in sich auf; sie blieb jedoch eine Splitterpartei ohne großen politischen Einfluss. Nach 1933 waren viele SAP- Mitglieder im Untergrund gegen das NS-Regime aktiv und wurden politisch verfolgt. 1945 schlossen sich die meisten SAP-Funktionäre der SPD an.

    Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)

    Die SED war eine marxistisch-leninistische Partei, die 1946 durch die Zwangsvereinigung von KPD und SPD in der sowjetischen Besatzungszone entstand. Die Partei entwickelte sich unter sowjetischem Einfluss zur beherrschenden Staatspartei der 1949 gegründeten DDR, wobei ihre führende Rolle im Staat seit 1968 in der Verfassung der DDR verankert war. Im Zuge der Wende und friedlichen Revolution in der DDR 1989/90 verlor die SED ihre Stellung als herrschende Staatspartei und benannte sich 1990 in Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) um.

    Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD)

    Die USPD entstand 1917 während des Ersten Weltkriegs als linke Abspaltung der SPD. Anlass für die Gründung waren Differenzen bezüglich der Bewilligung von Kriegskrediten. Politisch befürwortete die USPD mehrheitlich das sozialistische Rätesystem und lehnte die parlamentarische Demokratie ab. Die Klientel der Partei stammte vor allem aus der großstädtischen Arbeiterschaft, die sich von der SPD abgewandt hatte. Teile der USPD schlossen sich 1920 der KPD an, die Restpartei vereinigte sich 1922 mehrheitlich wieder mit der SPD.

    Verfassunggebende Landesversammlung der Republik Baden (1919)

    Die Verfassunggebende Landesversammlung der Republik Baden (auch badische Nationalversammlung genannt) war das erste Parlament des neuen badischen Staates, der nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des Großherzogtum Badens entstand. Die Landesversammlung wurde am 5. Januar 1919 durch die badische Bevölkerung gewählt. Ihre wichtigsten Aufgaben waren die Wahl des Staatsministeriums und des Staatspräsidenten sowie die Beratung und Verabschiedung einer neuen badischen Verfassung, die am 25. März 1919 von der Landesversammlung gebilligt und am 13. April 1919 durch Volksabstimmung angenommen wurde. Nach dem Inkrafttreten der Verfassung wurde die Landesversammlung als Landtag der Republik Badens weitergeführt.

    Verfassunggebende Landesversammlung des freien Volksstaates Württemberg (1919)

    Die Verfassunggebende Landesversammlung des freien Volksstaates Württemberg war das erste Parlament des neuen württembergischen Staates, der nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende der württembergischen Monarchie entstand. Sie wurde am 12. Januar 1919 durch die württembergische Bevölkerung gewählt. Zu ihren Aufgaben gehörten einerseits der Wahl des Staatspräsidenten und andererseits die Ausarbeitung einer neuen Verfassung, die am 26. April 1919 angenommen wurde. Nach der Verabschiedung der Verfassung wurde die Landesversammlung in Landtag des freien Volksstaates Württemberg umbenannt und als solcher fortgeführt.

    Verfassunggebenden Landesversammlung Baden-Württemberg (1952-1953)

    Die Verfassunggebende Landesversammlung Baden-Württemberg wurde am 9. März 1952 gewählt. Sie diente als erstes Parlament des einige Wochen später gegründeten neuen Bundeslandes Baden-Württemberg, das am 25. April 1952 aus den drei Ländern Baden, Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden entstand. Die wichtigsten Aufgaben der Landesversammlung waren die Wahl einer vorläufigen Landesregierung sowie die Beratung einer neuen Landesverfassung. Diese wurde am 11. November 1953 durch die Landesversammlung verabschiedet und trat am 19. November 1953 in Kraft. Die Landesversammlung wurde in der Folge in Landtag Baden-Württemberg umbenannt.

    Verfassungsgebende Landesversammlung Württemberg-Baden (1946)

    Die Verfassunggebende Landesversammlung Württemberg-Baden war nach dem Zweiten Weltkrieg das erste frei gewählte Parlament Württemberg-Badens, dessen Wahl am 30. Juni 1946 stattfand. Die wichtigste Aufgabe der Landesversammlung war es, dem in der amerikanischen Besatzungszone eingerichteten Land Württemberg-Baden eine neue Verfassung zu geben. Diese wurde am 24. Oktober 1946 durch die Landesversammlung gebilligt und am 24. November 1946 durch eine Volksabstimmung angenommen. Abgelöst wurde die Verfassungsgebende Landesversammlung durch den Landtag Württemberg-Baden.

    Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („ Reichstagsbrandverordnung“)

    Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat wurde am 28. Februar 1933, nach dem Brand des Reichstages, erlassen. Sie war ein wichtiger rechtlicher Baustein der frühen NS-Diktatur. Der erste Teil der Verordnung setzte die bürgerlichen Grundrechte (wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit) außer Kraft und ermöglichte so die Verhaftung von politischen Gegnern. Der zweite Teil der Verordnung gab dem Reich das Recht, in die Regierung der Länder einzugreifen. Er bildete damit die Grundlage für die Gleichschaltung und Zentralisierung des Deutschen Reiches.

    Vorläufige Volksvertretung Württemberg-Baden (1946)

    Die Vorläufige Volksvertretung Württemberg-Baden war eine parlamentsähnliche Körperschaft, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von der amerikanischen Militärregierung am 10. Januar 1946 einberufen wurde. Sie bestand aus Mitgliedern der württemberg-badischen Regierung, den Landräten, den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte sowie Vertretern der Parteien, der Gewerkschaften, der Industrie- und Handelskammern, der Landwirtschaft, der Hochschulen und der Kirchen. Ihre wichtigsten Aufgaben waren die Beratung der von der Militärregierung eingesetzten zivilen Regierung sowie die Einberufung einer Verfassungskommission zur Vorbereitung einer neuen Verfassung für Württemberg-Baden. Abgelöst wurde Vorläufige Volksvertretung durch die Verfassungsgebende Landesversammlung Württemberg-Baden.

    Wirtschafts- und Bauernpartei (WBP), Wirtschaftliche Vereinigung (WV), Wirtschaftliche Vereinigung des badischen Mittelstandes (WV)

    Die Wirtschafts- und Bauernpartei entstand 1920 als badischer Ableger der Reichspartei des deutschen Mittelstandes. Sie gehörte zum bürgerlich-rechten Spektrum und verstand sich vor allem als Vertretung der Interessen von Haus- und Grundbesitzern, Handwerkern und kleinen Gewerbetreibenden. 1921 benannte sich die Partei um in Wirtschaftliche Vereinigung, 1925 in Wirtschaftliche Vereinigung des badischen Mittelstandes. 1933 löst sich die Partei unter dem Druck des NS-Regimes auf.

    Württembergische Bürgerpartei (BP)

    Die württembergische Bürgerpartei wurde 1919 gegründet und war ab 1920 der württembergische Landesverband der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). Die BP war nationalkonservativ ausgerichtet und rekrutierte ihre Mitglieder vor allem aus der früheren Deutsch-Konservativen Partei, dem rechten Flügel der nationalliberalen Deutschen Partei und vormals parteilosen Bürgern. Mit dem evangelisch geprägten Württembergischen Bauern- und Weingärtnerbund bildete die Bürgerpartei seit 1919 eine Fraktionsgemeinschaft im Landtag und im Reichstag. Ab 1924 stellte die BP mit Wilhelm Bazille den württembergischen Staatspräsidenten. Im Juli 1933 löste sich die Partei unter dem Druck des NS-Regimes auf.

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