Haushaltsrecht
Das Etat- oder Haushaltsrecht wird oft als das "Königsrecht" des Parlaments bezeichnet. Die Abgeordneten haben eine wichtige Kontrollmöglichkeit gegenüber der Regierung - die muss nämlich detailliert offenlegen, welche Ausgaben sie vorhat, und jede davon muss im Haushaltsplan vom Parlament bewilligt werden.
Zum Etat- oder auch Budgetrecht des Landtags gehört neben der Bewilligung des Haushalts auch die Kontrolle über dessen Umsetzung. Geprüft wird, ob die staatlichen Einrichtungen ihre finanziellen Mittel angemessen verwendet haben. Bei dieser Frage helfen den Abgeordneten vor allem die Berichte des Landesrechnungshofes, einer unabhängigen Behörde.