Berater
Die Fraktionen bzw. die Abgeordneten brauchen für ihre Tätigkeit Mitarbeiter. Dazu gehören auch die Parlamentarischen Berater. Sie unterstützen und betreuen die Fraktionen und deren Mitglieder bei der Parlamentsarbeit. Zu diesem Zweck stehen den Fraktionen 44 Beamtenstellen zur Verfügung, bezahlt aus dem Haushalt des Landtags. Die Zahl der Berater richtet sich nach der jeweiligen Fraktionsstärke.
Daneben bekommen die Fraktionen für weitere Mitarbeiter und Sachmittel finanzielle Zuschüsse aus dem Landesetat; die Oppositionsfraktionen erhalten dabei einen Zuschlag.