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Arbeitsweise

Die Fraktion organisiert die parlamentarische Arbeit der ihr angehörenden Abgeordneten. Im Falle der Regierungsfraktion bedeutet das zunächst einmal, die Regierung zu unterstützen; im Falle der Opposition lautet die vornehmliche Aufgabe: Kritik an Programm oder Beschlüssen der Landesregierung öffentlich vertreten.
Die Fraktionen verständigen sich unter anderem darüber, wie die Arbeit im Landtag geplant und gesteuert wird. Der Ablauf der Debatten im Plenum - Stichworte: Rednerreihenfolge und Redezeiten - ist ebenfalls weitgehend von den Fraktionen geordnet. Zudem haben sie ein Vorschlags- oder Benennungsrecht bei einer Vielzahl von Personalentscheidungen. Eingebunden in die Fraktion ist jeder Abgeordnete quasi Mitglied einer Mannschaft und so auch einer gewissen Disziplin verpflichtet. Dennoch kann es passieren, dass ein oder mehrere Abgeordnete nicht die Auffassung der Mehrheit in der eigenen Fraktion teilen. Dieser Haltung darf laut Landesverfassung nicht durch Fraktionszwang begegnet werden (Artikel 27 Absatz 3).

Immunität und Indemnität schützen den Abgeordneten rechtlich in einer besonderen Form. Immunität bedeutet, dass er nicht ohne Genehmigung des Landtags strafrechtlich verfolgt oder festgenommen werden darf. Dies gilt aber zum Beispiel nicht, wenn der Abgeordnete auf frischer Tat ertappt oder am darauffolgenden Tag festgenommen wird. Das Recht auf Immunität dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten.
Durch Indemnität ist der Abgeordnete speziell bei der Ausübung seines Parlamentsmandates geschützt, d. h., dass es wegen einer Äußerung oder eines Abstimmungsverhaltens im Landtag keine gerichtliche oder dienstliche Verfolgung geben darf. Dies gilt auch für die Zeit nach der Abgeordnetentätigkeit.

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  • Landesverfassung Baden-Württemberg
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