Fachausschüsse
Die Fachausschüsse bereiten die Entscheidungen des Plenums - also der Vollversammlung - vor. Sie sind der Ort für eine gründliche und detaillierte Beratung unter den Experten aller Fraktionen, denn kein Abgeordneter kann sich mit allen vom Landtag zu treffenden Entscheidungen bis in jede Einzelheit beschäftigen. Die Aufgabengebiete der Fachausschüsse entsprechen im Prinzip dem Zuschnitt der Ministerien. Ein besonderes Gremium ist der Ständige Ausschuss. Er wahrt als sogenanntes Zwischenparlament nach Ablauf der Wahlperiode oder nach einer vorzeitigen Landtagsauflösung bis zum Zusammentritt des neuen Landtags die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung; während der Wahlperiode hat der Ständige Ausschuss die Aufgaben eines Fachausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen.
Ein Ausschuss ist - wenn man so will - ein verkleinerter Landtag, denn jede Fraktion entsendet entsprechend ihrer Stärke eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten. In der Regel tagen die Ausschüsse nichtöffentlich, also hinter verschlossenen Türen. Allerdings können die Ausschüsse öffentliche Anhörungen zu einem speziellen Thema durchführen. Bei diesen sogenannten "Hearings" kommen Sachverständige, Interessenvertreter oder Betroffene zu Wort.
Die Landtagsausschüsse handeln nicht nach außen, sondern sind Organe, die die Grundlage für die Entscheidungen des Parlaments treffen. Ihre Beratungsergebnisse gehen nämlich mit entsprechenden Beschlussempfehlungen an das Plenum. Und das hält sich meistens an diese Empfehlungen, da die Fraktionsmeinungen ja über die Ausschüsse schon eingeflossen sind.