Landtag_BW_Logo.svg (Bildwortmarke: Landtag Baden-Württemberg)
de
  • EN
  • FR
  • IT
  • ES
  • Leichte Sprache
  • Kontrastversion
RZ_JungerLandtagBW_Logo_RGB_107x49.png
de
  • EN
  • FR
  • IT
  • ES
  • Leichte Sprache
  • Aktuelles
    • Presse­mitteilungen
    • Landtagswahl 2021
    • WERTSACHEN
    • Termine
    • Tagesordnungen
    • Begegnungen
    • Beschlüsse
    • dpa Nachrichten
    • Presse
    • Stellenausschreibungen
  • Der Landtag
    • Abgeordnete
    • Parlament
    • Landtagspräsidentin
    • Fraktionen
    • Gremien
    • Landtagsgebäude
    • Bürgerbeauftragte
    • Petitionen
  • Besucher
    • Hinweise zum Coronavirus
    • Digitale Angebote
    • Besuchsangebote im Landtag
    • Architektur- und Kunstführungen
    • Schulbesuch vom Landtag
    • Kinderferienprogramm
    • Gedenkbuch
    • Hausordnung
    • Lageplan
  • Dokumente
    • Parlamentsdokumentation
    • Drucksachen
    • Gesetzesbeschlüsse
    • Plenarprotokolle
    • Sach- und Sprechregister
    • Parlamentsbibliothek
    • Archiv des Landtags
    • Rechtliche Grundlagen
    • Informationsmaterial
  • Mediathek
    • Videos
    • Landtag Live
    • Landtagsfilm
    • Hörbuch
    • Nutzungsbedingungen
RZ_JungerLandtagBW_Logo_RGB_107x49.png
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Sitemap
Zurück zur Übersicht
  1. Startseite
  2. Der Landtag
  3. Parlament
  4. Plenum

Plenum

Die Beschlüsse des Landtags werden vom Plenum, der Vollversammlung aller Parlamentarier, gefasst. Es ist das Forum für die politische Debatte, für wichtige politische Aussagen der Fraktionen und der Regierung.

Über die - stets öffentlichen - Plenarsitzungen wird von den Landtagsstenografen ein Wortprotokoll aufgenommen, das der Allgemeinheit ebenso zugänglich ist wie die Beratungsvorlagen des Plenums (in Form von Plenarprotokollen und Drucksachen).

Die Plenarsitzung wird vom Präsidenten oder einem Vizepräsidenten geleitet. Dem amtierenden Präsidenten sitzen zwei Abgeordnete als Schriftführer zur Seite, die ihn bei der Verhandlungsregie und bei der Abwicklung von Abstimmungen unterstützen. Der amtierende Präsident erteilt das Wort. Dabei gibt nicht allein die Reihenfolge der Wortmeldungen den Ausschlag, sondern auch das Bestreben, die Vertreter gegensätzlicher politischer Standpunkte in der Debatte einander gegenübertreten zu lassen.

Vertreter der Regierung müssen auf ihr Verlangen zu jeder Zeit das Wort erhalten, auch außerhalb der Rednerliste und außerhalb der Tagesordnung. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung des Landtags.

Weiterführende Informationen

  • Vollversammlung
  • Geschäftsordnung
XSCHLIESSEN

Diese Webseite verwendet Cookies

Cookies dienen der Benutzerführung und der Webanalyse und helfen dabei, die Funktionalität der Webseite zu verbessern, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hier finden Sie uns

Landtag von Baden-Württemberg
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Größere Karte anzeigen So finden Sie zu uns

So erreichen Sie uns

Zentrale
Tel: +49 711 2063 0
Fax: +49 711 2063 299
E-Mail: post@landtag-bw.de
Informationszentrum
Tel: +49 711 2063 500

Unsere Besucher erreichen uns
Montag - Freitag von 9 - 11.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag von 14 - 16 Uhr

Besucher­dienst
Tel: +49 711 2063 228
E-Mail: bsd@landtag-bw.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit steht den Vertreterinnen und Vertretern der Medien als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Tel: +49 711 2063 268
E-Mail: landtagspressestelle@landtag-bw.de

Schreiben Sie uns!

Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes verarbeitet. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Zum Kontaktformular

© Landtag von Baden-Württemberg

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Sitemap
  • facebook
  • twitter