20.03.1933
Brändlein wird am 20. März 1933 in »Schutzhaft« genommen und bis zum 24. Juni 1933 im Konzentrationslager Heuberg inhaftiert.
20.07.1933
Brändlein wird am 20. Juli 1933 in Niedernhall von vier Kameraden besucht, mit denen er zusammen im Konzentrationslager Heuberg inhaftiert war. Ehemaligen KZ-Häftlingen ist es jedoch verboten, sich nach ihrer Haft zu treffen oder zu versammeln. Brändlein und seine vier Kameraden werden daher noch am Tag ihres Treffens in »Schutzhaft« genommen und im Amtsgerichtsgefängnis Künzelsau inhaftiert. Brändlein bleibt dort bis zum 30. Juli 1933 in Haft.
13.09.1933
Brändlein wird am 13. September 1933 vom Amtsgericht Künzelsau wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Nichtzurückführung von Heeresgut (aus dem Ersten Weltkrieg) zu 3 Monaten und 15 Tagen Haft verurteilt. Das Gericht wertet Brändleins KPD-Mitgliedschaft als »strafverschärfend« und unterstellt, Brändlein habe die Waffen besessen, um sie in einem von der KPD begonnenen Bürgerkrieg verwenden zu können. Brändlein verbüßt seine Haftstrafe vom 29. Januar 1934 bis zum 14. April 1934 im Gefängnis in Rottenburg.
27.10.1935
Am Abend des 27. Oktober 1935 kritisiert Brändlein in der Niedernhaller Gastwirtschaft »Adler« das NS-Regime und beleidigt den anwesenden NSDAP-Blockleiter Hermann Utz. Er wird daraufhin am 12. November 1935 in »Schutzhaft« genommen und im Konzentrationslager Welzheim inhaftiert. Im Januar 1936 wird Brändlein vom Amtsgericht Künzelsau wegen Beleidigung zu einem Monat Haft verurteilt, die Brändlein vermutlich in Künzelsau verbüßt. Nach dem Ende seiner Strafhaft wird Brändlein allerdings nicht entlassen, sondern erneut in das Konzentrationslager Welzheim eingeliefert. Dort ist er bis zum 30. April 1936 inhaftiert.
01.09.1939
Brändlein wird am 1. September 1939 mit Beginn des Zweiten Weltkriegs in »Schutzhaft« genommen und bis zum 20. April 1940 im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert.