Finanzhilfen, Bürgschaften und Garantien in Höhe von insgesamt rund 1 Milliarde Euro genehmigt

Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat in seiner Sondersitzung am Mittwoch, 30. November 2022, nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) Einzelfinanzhilfen für innovative Projekte, unter anderem aus der Wasserstoffwirtschaft und der Luft- und Raumfahrt bewilligt, sowie Bürgschaften und Garantien genehmigt. 

Nach dem Staatshaushaltsgesetz obliegt bei besonders bedeutsamen Vorhaben und einem Fördervolumen von mindestens 500.000 Euro die Bewilligung dem Wirtschaftsausschuss.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) stimmte der Ausschuss jeweils einstimmig der Förderung folgender Projekte zu: 

Antrgsteller Projektvorhaben Fördersumme
DLR Center for Crash and Impact Test (CITE) Aufbau eiens Testzentrums für
sicherheitsrelevante Luftfahrtstrukturen
20.695.000 €

KI-Stiftung gGmbH, Heilbronn

Bau Besucherzentrum im Rahmen des Innovation Park Artificial Intelligence (Ipai) 5.406.360 €

Gemeinde Hagnau

Neu- und Umgestaltung der Bodensee-Uferpromenade 2.500.000 €

 

Im Rahmen des IPCEI-Projekts Wasserstoff (Important Projects of Common European Interest) wurden für zwei baden-württembergische Unternehmen Finanzhilfen vorbehaltlich des abschließenden Ergebnisses der Antragsprüfung durch den Bund zugestimmt.

Darüber hinaus genehmigte der Wirtschaftsausschuss nach Angaben von Dr. Schweickert eine Erhöhung der Deckungsvorsorge des Landes für fünf Rückbauprojekte der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE) auf 21,46 Millionen Euro (bisher: 10,26 Mio. Euro). Die Erhöhung ergebe sich aus der Novellierung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung, so Dr. Schweickert. 

Ebenso stimmte der Ausschuss laut Dr. Schweickert einer Garantieerklärung des Landes zur Erbringung der atomrechtlichen Deckungsvorsorge für die drei Siemens-Unterrichtsreaktoren SUR 100 an der Universität Stuttgart, der Hochschule Furtwangen und der Technischen Hochschule Ulm zu. Die Deckungsvorsorge zur Erfüllung gesetzlicher Schadenersatzverpflichtungen betrage insgesamt 210 Millionen Euro.

Der Ausschuss verlängerte nach Angaben des Ausschussvorsitzenden auch in den nächsten fünf Jahren Rückbürgschaften in Höhe eines Rückbürgschaftsrahmens von 715 Millionen Euro (bisher 624 Mio. Euro) und Rückgarantien wie bisher von 134 Millionen Euro bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Dabei seien zugleich Erhöhungen der Obergrenzen für Bürgschaften auf zwei Millionen Euro (bisher: 1,25 Mio. Euro) und für garantierte Beteiligungen auf 1,5 Millionen Euro (bisher: 1,25 Mio. Euro) genehmigt worden. 

Ebenso sei einer möglichen zeitlichen Verlängerung der Ukraine-Rückbürgschaft im Rahmen des erweiterten Bund-Länder-Bürgschaftsprogramms zugestimmt worden, so Dr. Schweickert. Dabei handle es sich um einen Vorratsbeschluss, der auch eine Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze von 1,25 auf 2,5 Millionen Euro sowie einen Gesamtrahmen des Landes von 36,4 Millionen Euro (Anteil Bund 54,6 Mio. Euro) umfasse.