Plenum
Die Beschlüsse des Landtags werden vom Plenum, der Vollversammlung aller Parlamentarier, gefasst. Es ist das Forum für die politische Debatte, für wichtige politische Aussagen der Fraktionen und der Regierung.
Über die - stets öffentlichen - Plenarsitzungen wird von den Landtagsstenografen ein Wortprotokoll aufgenommen, das der Allgemeinheit ebenso zugänglich ist wie die Beratungsvorlagen des Plenums (in Form von Plenarprotokollen und Drucksachen).
Die Plenarsitzung wird vom Präsidenten oder einem Vizepräsidenten geleitet. Dem amtierenden Präsidenten sitzen zwei Abgeordnete als Schriftführer zur Seite, die ihn bei der Verhandlungsregie und bei der Abwicklung von Abstimmungen unterstützen. Der amtierende Präsident erteilt das Wort. Dabei gibt nicht allein die Reihenfolge der Wortmeldungen den Ausschlag, sondern auch das Bestreben, die Vertreter gegensätzlicher politischer Standpunkte in der Debatte einander gegenübertreten zu lassen.
Vertreter der Regierung müssen auf ihr Verlangen zu jeder Zeit das Wort erhalten, auch außerhalb der Rednerliste und außerhalb der Tagesordnung. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung des Landtags.