Parlament
Aufgaben
Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt aus (Legislative) und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Die dritte, rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut.
Gesetzgebung
Die wichtigste Aufgabe des Parlaments ist die Verabschiedung von Gesetzen. Der Landtag kann mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten Gesetze beschließen.
Wahl
Der Landtag wählt andere Verfassungsorgane:
- in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten
- er bestätigt die Landesregierung
- er wählt den Präsidenten und die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und
- er gibt seine Zustimmung zur Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofs und des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Kontrolle
Der Landtag kontrolliert die Regierung und die Verwaltung.
Haushalt
Der Haushalt des Landes legt vorab fest, wofür Geld ausgegeben bzw. wo Geld eingenommen wird. Er wird vom Landtag für ein oder zwei Jahre (Doppelhaushalt) beschlossen. Zum Haushalt gehören das Haushaltsgesetz sowie der Haushaltsplan. Der Landtag beschließt im Rahmen des Haushaltsgesetzes den Haushaltsplan. Die Feststellung des Haushalts (Budgetrecht) ist eines der ältesten Rechte der Parlamente.