Volksbegehren

Die Bürger in Baden-Württemberg können durch Volksbegehren und Volksabstimmungen direkten Einfluss auf die Politik nehmen. Allerdings gibt es eine Hürde beim Gesetzesinitiativrecht für das Volk. Mindestens ein Zehntel der rund 7,6 Millionen Wahlberechtigten in Baden-Württemberg muss per Unterschrift ein Volksbegehren unterstützen. Ist das der Fall, dann muss der Landtag den Gesetzentwurf des Volkes behandeln. Akzeptieren die Abgeordneten ihn unverändert, so ist das Gesetz beschlossene Sache und das Verfahren beendet. Billigt der Landtag aber die Volksinitiative nicht so wie sie ist, dann gibt es eine Volksabstimmung. Die Abgeordneten können dabei der Bevölkerung einen eigenen Entwurf mit vorlegen. Das Gesetz ist durch Volksabstimmung angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden - mindestens jedoch ein Fünftel der Stimmberechtigten - "Ja" sagt. Bei verfassungsändernden Gesetzen ist es sogar notwendig, dass mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten einverstanden ist.

Ein Volksbegehren kann sich auch auf die Auflösung des Landtags beziehen. Wenn es ein Sechstel der Wahlberechtigten verlangt und wenn die entsprechende Volksabstimmung mehrheitlich das Verlangen unterstützt, dann muss der Landtag aufgelöst werden - es kommt zu einer Neuwahl.