Diäten
Ein Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg bekommt derzeit monatlich 8.878 Euro - bezeichnet als Entschädigung. Diese wird bezahlt als Entgelt für die Ausübung des Mandats, das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit einzustufen ist. Die Summe muss versteuert werden, ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt. Daneben gibt es Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen.
Für allgemeine Kosten wie Wahlkreisbüro, Porto, Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei parlamentarisch bedingten Reisen erhält der Abgeordnete eine monatliche Pauschale in Höhe von 2.679 Euro. Reisekosten werden auf Nachweis erstattet. Das Land zahlt dem Abgeordneten auch die tatsächlich entstandenen Kosten für Mitarbeiter oder für entsprechende mandatsbedingte Dienstleistungen. Als Alternative ist aber auch eine monatliche Pauschale von 400 Euro möglich. Zur Aufwandsentschädigung gehört ferner, dass dem Abgeordneten Telefon, Fax und Internet im Landtag kostenlos zur Verfügung stehen. Im Übrigen kann er die Deutsche Bahn innerhalb Baden-Württembergs frei nutzen.
Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag steht dem Abgeordneten Übergangsgeld zu. Die Dauer der Zahlung hängt davon ab, wie lange er im Parlament war. Für die Altersvorsorge erhalten die Abgeordneten einen Vorsorgebeitrag in Höhe von monatlich 2.034 Euro. Die Abgeordneten sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg.
Grundlage für die Bemessung der Abgeordnetenbezüge ist das 2005 eingeführte und im Juni 2021 für die 17. Wahlperiode bestätigte sogenannte Indexierungsverfahren. Dies bedeutet, dass die Entschädigung auf der Grundlage von statistischen Maßzahlen angepasst wird. Bemessungszeitraum ist das jeweils vorangegangene Kalenderjahr. Für die Grundentschädigung teilt das Statistische Landesamt die Veränderung des Nominallohnindex für Baden-Württemberg mit, der die allgemeine Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg abbildet.
Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung orientiert.
Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und von der Landtagspräsidentin im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.