Außenansicht des Landtagsgebäudes mit den Flaggen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg

Der Landtag

Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes und oberstes Organ der politischen Willensbildung. Die Abgeordneten entscheiden als Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes über politische Fragen, wählen die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, sie beschließen Gesetze und den Landeshaushalt, kontrollieren die vollziehende Gewalt (Exekutive). Dabei sind Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Informieren Sie sich im folgenden Bereich über die Funktionen und Arbeitsweisen des Landtages, sowie seine Gremien, Abgeordneten und Fraktionen. 

Das Parlament - Gesetzgebung, Wahl, Kontrolle

Gesetze zu verabschieden ist die vornehmste und wichtigste Aufgabe der demokratischen Volks­vertretung. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus und überwacht die Ausübung der voll­ziehenden Gewalt (Exekutive). Die dritte, recht­sprechende Gewalt (Judikative) ist unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut. 

Das beflaggte Landtagsgebäude von außen

Die Arbeitsweise - Instrumente und Wege

Der Landtag kontrolliert das Handeln der Regierung. Dieser Verfassungs­auftrag macht einen wesentlichen Teil des Alltags­geschehens im Landesparlament aus. Dem Landtag steht hierfür ein vielfältiges Instrumentarium an Einwirkungs­möglichkeiten zur Verfügung, etwa das Recht des Plenums und der Landtags­ausschüsse, Regierungs­mitglieder herbeizuzitieren, damit diese dem Parlament Rede und Antwort stehen. 

Ein Mikrofon in einer Bankreihe im Plenarsaal

Die Fraktionen - GRÜNE, CDU, SPD, FDP/DVP und AfD

Im Landtag von Baden-Württemberg sind für die Wahlperiode von 2016 bis 2021 die Fraktionen von GRÜNE, CDU, SPD, FDP/DVP und AfD vertreten. Die Fraktionen sind die politischen Gliederungen, in denen die Abgeordneten derselben Partei zusammengeschlossen sind. In den Fraktionen formiert sich die politische Haltung der Abgeordneten einer Partei zu den im Plenum und den Ausschüssen anstehenden Entscheidungen und Debatten. 

Blick in den vollbesetzten Plenarsaal von oben

Petitionen - Auch online möglich

Es ist ein Recht, das allen zusteht, das Petitionsrecht. Und es bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.

Briefumschläge mit der Adressierung an den Petitionsausschuss

Transparenzregister

Im Transparenzregister sind Organisationen und Verbände aufgeführt, die gegenüber dem Landtag, seinen Gremien, seinen Fraktionen, seinen Mitgliedern oder der Landesregierung oder ihren Mitgliedern Interessen vertreten wollen.

Blick aus der Lobby des Landtagsgebäudes durch die Fenster nach draußen