Fraktionen

Im Landtag von Baden-Württemberg sind für die Wahlperiode von 2021 bis 2026 die Fraktionen von GRÜNE, CDU, SPD, FDP/DVP und AfD vertreten. Die Fraktionen sind die politischen Gliederungen, in denen die Abgeordneten derselben Partei zusammengeschlossen sind. In den Fraktionen formiert sich die politische Haltung der Abgeordneten einer Partei zu den im Plenum und den Ausschüssen anstehenden Entscheidungen und Debatten. Aus den Fraktionen, denen - ihrer zahlenmäßigen Stärke entsprechend - ein Stab von Fachleuten des parlamentarischen Beratungsdienstes zur Verfügung steht, geht ein großer Teil der politischen Initiativen für die Parlamentsarbeit hervor.

Die Fraktionen haben das Vorschlagsrecht oder Benennungsrecht bei einer Vielzahl von Personalentscheidungen, beispielsweise für die Besetzung der Landtagsausschüsse, für den Vorsitz in den Ausschüssen oder für die Wahl der Präsidentin oder der Präsidenten sowie der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten. Sie können Gesetzentwürfe und andere Anträge einbringen, die von der oder dem Fraktionsvorsitzenden namens der Fraktion unterzeichnet sind.

Für die verschiedenen Sachgebiete der Landespolitik haben die Fraktionen Arbeitskreise gebildet, die vor allem Initiativen der Fraktionen vorbereiten und die Beratungen der Ausschüsse begleiten. 

Arbeitsweise

Die Fraktion organisiert die parlamentarische Arbeit der ihr angehörenden Abgeordneten. Im Falle der Regierungsfraktion bedeutet das zunächst einmal, die Regierung zu unterstützen; im Falle der Opposition lautet die vornehmliche Aufgabe: Kritik an Programm oder Beschlüssen der Landesregierung öffentlich vertreten.

Eine Person meldet sich mit erhobenem Finger

Vorsitzende

Dass die Fraktionschefs besonderen Einfluss haben, zeigt schon ein Blick ins Plenargeschehen. Bei fast allen wichtigen Debatten stehen die Vorsitzenden am Rednerpult, oft beginnt die Aussprache mit ihren Beiträgen. Häufig bezeichnet man die Fraktionschefs als die eigentlichen Regisseure des Landtags.

Portraits der Fraktionsvorsitzenden

Arbeitskreise

Die Arbeitskreise sind Untergliederungen der Fraktionen, sie bereiten die Beschlüsse der Gesamtfraktion vor. In den Arbeitskreisen sind die jeweils sachverständigen Abgeordneten versammelt, z. B. für Finanzen, für Wirtschaft, für Schule oder Justiz. Diese Abgeordneten leisten die Detailarbeit, sie befassen sich ausgiebig mit den verschiedenen Fachproblemen. Politik ist eine komplizierte Materie, kein Parlamentarier kann auf jedem Gebiet Experte sein, und deshalb sind die Fraktionen auf die Vorarbeit und den Rat ihrer Arbeitskreise angewiesen. Vergleichen lässt sich das mit dem Verhältnis Plenum / Ausschüsse. Auch hier geht es darum, dass sich Fachleute in einem kleineren Kreis - nun allerdings fraktionsübergreifend - beraten und dann Empfehlungen an das Parlament aussprechen.

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Berater

Die Fraktionen bzw. die Abgeordneten brauchen für ihre Tätigkeit Mitarbeiter. Dazu gehören auch die Parlamentarischen Berater. Sie unterstützen und betreuen die Fraktionen und deren Mitglieder bei der Parlamentsarbeit. Zu diesem Zweck stehen den Fraktionen 44 Beamtenstellen zur Verfügung, bezahlt aus dem Haushalt des Landtags. Die Zahl der Berater richtet sich nach der jeweiligen Fraktionsstärke.

Stimmkarten Pro und Kontra vor dem Hintergrund eines Sitzungssaals