Wahlen
Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.
Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237(externer Link)) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Die Wahlperiode des am 8. März 2026 gewählten 18. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2031.