Vollversammlung

Das Plenum des Landtags - die Vollversammlung des Parlaments - ist Ort der politischen Debatten, der öffentlichen Aussprache oder des Schlagabtauschs, wie es die Medien gern formulieren. Entscheidend ist: Nur das Parlament - also die Abgeordneten in ihrer Gesamtheit - darf Gesetze beschließen. Plenarsitzungen sind öffentlich. Beobachter vor Ort sind zum einen die vielen Besucher und zum anderen die Journalisten, die über das Geschehen im Parlament berichten. Und die Landtagsstenografen schreiben alles auf, was in einer Plenarsitzung passiert. Die im Plenum ausgetauschten Argumente sind den Abgeordneten normalerweise bekannt, weil die Debatten in oft monatelanger Detailarbeit in den Fraktionen und deren Arbeitskreisen sowie in den Ausschüssen vorbereitet werden. Für das Spontane, für das Lebhafte in der politischen Auseinandersetzung können dann Zwischenrufe und Zwischenfragen sorgen.
Zur Anwesenheit: An den Sitzungen teilnehmen heißt nicht unbedingt, ständig im Plenarsaal zu sein - eine Lautsprecheranlage überträgt die Debatte nämlich in alle Räume des Landtags und in alle Abgeordnetenzimmer. Gerade an den Plenartagen haben die Parlamentarier viele weitere Angelegenheiten zu regeln, beispielsweise Kontakte mit Vertretern von Behörden oder Verbänden, Gespräche mit Besuchern wie etwa Schulklassen, Unterredungen mit Bürgern, Interviews mit Journalisten.