Petitionsausschuss

Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, sich mit Eingaben von Bürgern zu befassen, die sich durch eine Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Der Ausschuss wird deshalb auch vielfach als Scharnier zwischen Bürger und Staat oder als Notrufsäule bezeichnet.

Um den Sachverhalt aufklären zu können, hat der Petitionsausschuss besondere gesetzliche Befugnisse, wie etwa das Recht auf Aktenvorlage, auf Auskunft und Zutritt zu den Behörden des Landes. Zu jeder Eingabe holt der Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme der Regierung ein; falls nötig, bittet er Vertreter der Regierung bzw. der Behörden zu seinen Sitzungen. Ferner können sich die Mitglieder des Petitionsausschusses vor Ort umsehen und in besonderen Fällen den Petenten - also den Antragsteller - mündlich anhören. Zu guter Letzt schließt der Ausschuss die Eingabe des Bürgers mit einem Antrag ab, über den dann das Plenum befindet.

An den Petitionsausschuss kann sich wirklich jeder wenden, allein oder in Gruppen. Es spielt keine Rolle wo man wohnt, welche Staatsangehörigkeit man hat oder ob man volljährig ist. Man muss sogar nicht einmal selbst Betroffener sein, denn auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich. Schwerpunkte der Eingaben sind die Bereiche Bausachen, Strafvollzug, Ausländerrecht und Sozialhilfe. 

Im Durchschnitt ist jede fünfte Petition ganz oder teilweise erfolgreich. Das heißt jedoch nicht, dass die ursprünglichen Behörden-Entscheidungen rechtlich falsch gewesen sind. Es ist aber so, dass der Petitionsausschuss - im Unterschied zu den Gerichten - nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen darf, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. Daher kann es durchaus zu einer anderen Gewichtung im Interesse des Bürgers kommen.
 

Eingaben sind zu richten an:

Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

 

Die Petition kann auch
per Fax: 0711 2063-540 oder
online eingereicht werden.